Ateria SafeControl – Zeit für mehr Kontrolle

Anzeige

Neue, innovative Sicherheitspennadeln zur Insulininjektion

Der Einsatz von Injektionspens erhöht das Risiko von Nadelstichverletzungen bei Pflegekräften1. Deshalb werden seit einigen Jahren vermehrt passive Sicherheitspennadeln verwendet – mit eigenen Herausforderungen in der Anwendung. Ateria SafeControl schenkt Sicherheit und Kontrolle bei der Insulininjektion dank eines innovativen Sicherheitsmechanismus. 

Eine unabhängige Studie unter Pflegekräften ergab, dass Sicherheitspennadeln in der Anwendung herkömmlichen Pennadeln vorgezogen werden. Die befragten Fachkräfte waren jedoch auch der Ansicht, dass sie bei passiven Sicherheitspennadeln keine ausreichende Kontrolle über den Injektionsvorgang haben. Mehr als 7 von 10 Befragten gaben an, dass die verwendete Sicherheitspennadel bei ihnen vor Ende der Injektion ausgelöst hat. 69 % davon waren dadurch unsicher über die tatsächlich verabreichte Medikamentendosis.2

Ateria SafeControl dient dem Schutz von Fach- und Pflegepersonal vor Nadelstichverletzungen und räumt gleichzeitig die Bedenken über eine unvollständige Medikamentenverabreichung aus dem Weg, wie eine weitere Studie zeigt. Ateria SafeControl würde von der Mehrheit der Studienteilnehmer bevorzugt verwendet werden.3

Anfang des Jahres wurde im G-BA die Hilfsmittel-Richtlinie zur Erstattung von Sicherheitsprodukten für versorgende Dritte angepasst. Damit können nun auch Sicherheitspennadeln zu Lasten der GKV verordnet werden und sind nicht budget- bzw. richtgrößenrelevant. Ateria SafeControl kann als Sicherheits-PEN-Kanüle mit doppelter Abschirmung über die Positionsnummer 03.99.99.1035 verordnet und abgerechnet werden.4

Erfahren Sie mehr über Ateria SafeControl


Quellen

  1. Motaarefi H, et al. (2016) Factors Associated with Needlestick Injuries in Health Care Occupations: A Systematic Review. J Clin Diagn Res 10:IE01–IE04.
  2. Project Saturn A (2017) – Online-Studie.
  3. Project Saturn B (2017) – Persönliche Interviews und Produktbewertungen.
  4. vgl. www.gkv-spitzenverband.de