Wichtige News: Neue G-BA-Regelung zum Biologika-Austausch 

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Pfizer-Biosimilars

Mit seinem Beschluss vom 15. Juni 20231 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Austauschbarkeit von ärztlich verordneten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen in Apotheken geregelt. Der G-BA geht davon aus, dass der Beschluss frühestens im Oktober dieses Jahres in Kraft tritt2

Was werden Sie als Ärztin/Arzt oder Apothekerin/Apotheker auf der Basis des neuen Regelwerks künftig in Ihrer täglichen Praxis berücksichtigen müssen? Welche Folgen wird der Beschluss für die Versorgung der Patient:innen mit Pfizer-Biosimilars haben? 

Wir möchten Sie im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung unterstützen und Ihre Fragen bestmöglich beantworten: Über die kommenden Monate stellen wir Ihnen unter dem nachfolgenden Link aktuelle Informationen zur automatischen Substitution zur Verfügung. Unser dort erhältliches Fact Sheet bietet Ihnen schon jetzt die wichtigsten Punkte des G-BA-Beschlusses. 

Hier direkt zum Download. 

Quellen

1. G-BA Beschluss 15.06.2023, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6045/2023-06-15_AM-RL_Paragraf-40b_Austausch-Biologika_Apotheke-Zubereitungen.pdf. Zugriff am 24.07.2023.
2.  G-BA Pressemitteilung 15.06.2023, Zubereitungen aus Biologika: G-BA regelt Austauschbarkeit in Apotheken, https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1111/. Zugriff am 24.07.2023.

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