Leitlinie für die Herstellung und Prüfung in der Krankenhausapotheke


Ausschuss für Arzneimittelherstellung und Analytik des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e. V.

Auf den folgenden Seiten ist die „Leitlinie für die Herstellung und Prüfung in der Krankenhausapotheke“ abgedruckt. Nach dem Auftrag durch die Mitgliederversammlung 1998 wurde ein erster Entwurf in der Krankenhauspharmazie (2000;21:332–9) veröffentlicht, der jedoch 2001 mit knapper Mehrheit der Mitglieder an den Ausschuss zurückverwiesen wurde. Nach Überarbeitung, Diskussion in den Landesverbänden und Bearbeitung der Stellungnahmen wurde die Leitlinie am 7. April 2005 vom Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e. V. verabschiedet. In Abänderung des ersten Entwurfs wurden im Wesentlichen eine erläuternde Präambel vorangestellt sowie Anhänge und ergänzende Leitlinien gestrichen. Leitlinien für die Gute Herstellungspraxis von Arzneimitteln in kleinen Mengen existieren bereits in den Niederlanden und in der Schweiz. Auf internationaler Ebene liegt von der PIC/S der Entwurf einer spezifischen Leitlinie für die aseptische Arzneimittelherstellung in Apotheken vor und geht demnächst an die nationalen Gremien zur Stellungnahme. Die ADKA hat eine Leitlinie für die aseptische Herstellung von Parenteralia bereits 2002 in Kraft gesetzt. Neuerdings schreibt auch die USP 28 Monographie „<797>Pharmaceutical Compounding – Sterile preparations“ die Gute Herstellungspraxis der rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung steriler Arzneimittel fest. In Deutschland gilt es die Lücke einer umfassenden Leitlinie für die Herstellung in Krankenhausapotheken noch zu schließen. Die vorliegende ADKALeitlinie stellt die Zusammenfassung der anerkannten Regeln der Guten Herstellungspraxis für die rezeptur- und defekturmäßige Herstellung in deutschen Krankenhausapotheken dar. Bei der Erarbeitung wurde darauf geachtet, die Arzneimittelqualität sicherzustellen und den Patientenschutz zu gewährleisten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der GMP-Auflagen. Die hier festgeschriebenen Grundsätze sind vielfach bereits geübte Apothekenpraxis, doch ist die Leitlinie in ihrer umfassenden Form zur Erinnerung und zum Abgleichen apothekeninterner Standards hilfreich. Die Erarbeitung und Veröffentlichung von Leitlinien für die Herstellung steriler Arzneimittel sowie zur Herstellung klinischer Prüfpräparate sind Aufgaben für die nähere Zukunft. Krankenhauspharmazie 2005;26:348–62.


Präambel

Arzneimittel müssen nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik hergestellt werden. Für die Herstellung im industriellen Maßstab sind internationale GMP-Richtlinien der Pharmaceutical Inspection Convention (PIC) und der Pharmaceutical Cooperation Scheme (PIC/S) beziehungsweise der Europäischen Gemeinschaft (EG-GMP-Leitfaden) maßgebend. Die in Krankenhausapotheken hergestellten Arzneimittel werden auf Grundlage der Apotheken-Betriebsordnung (Rezeptur sowie Defektur mit bis zu 100 abgabefertigen Packungen pro Tag) hergestellt. Es sollte gerade diese Art der Herstellung nach anerkannten Regeln erfolgen, um die Ausnahme von der Prüfpflicht, dass die „Qualität durch das Herstellungsverfahren gesichert ist“, in Anspruch nehmen zu können. Die vorliegende ADKA-Leitlinie stellt die Zusammenfassung der anerkannten Regeln für die rezeptur- und defekturmäßige Herstellung in deutschen Krankenhausapotheken dar.

Bei der Herstellung kleiner Mengen kann zwischen standardisierten und nicht-standardisierten Zubereitungen unterschieden werden.

Standardisierte Zubereitungen sind solche, die in der Apotheke nach anerkannten Rezepturvorschriften (z.B. NRF, DAC, Herstellungsvorschriften aus Krankenhausapotheken) auf Vorrat oder als Einzelanfertigung hergestellt werden. Für solche Produkte kann die Qualität durch das Herstellungsverfahren bei Wahrung der Vorgaben dieser Leitlinie als gesichert gelten. Bei einer standardisierten Herstellungsmethode dürfen nur die Dosierung und die Chargengröße in festgelegten Grenzen variieren.

Nicht-standardisierte Zubereitungen sind solche, für die keine geprüften Herstellungsvorschriften und/oder Herstellungsmethoden verfügbar sind. Die Möglichkeiten zur Überprüfung des therapeutischen Ansatzes oder die Sicherstellung der geeigneten Herstellung und Prüfung eines solchen Produkts sind mitunter sehr schwierig. Hier übernimmt der herstellende Apotheker die Verantwortung für Qualität und Stabilität. Die Herstellungsvorschriften nicht-standardisierter Produkte sollten sich am Stand des Wissens in Standardwerken oder Fachzeitschriften orientieren. Grundsätzlich sollten solche Arzneimittel nur im Einzelfall (Rezeptur) hergestellt werden. Die eingeschränkt mögliche Qualitätssicherung des Produkts versus therapeutischer Notwendigkeit muss abgewogen werden. Das Abwägen von Risiken und die Rücksprache mit dem Arzt sollten dokumentiert werden. Das Herstellungsverfahren sollte stets eine gleichbleibende Qualität des Produkts gewährleisten.

Abweichungen von anerkannten Rezepturvorschriften sollten vor der Produktion geprüft und schriftlich belegt werden. Für nicht-standardisierte Zubereitungen ist zu empfehlen, allgemeine Herstellungsanweisungen einschließlich Inprozess- und Endkontrollen, beispielsweise pro Arzneiform, zu erstellen.

Eine Qualitätskontrolle von nicht-standardisierten (Einzel-)Zubereitungen ist aufwändig, kann jedoch durch das Sammeln der Ergebnisse von Inprozess- und nicht-zerstörenden Endkontrollen sowie durch Untersuchungen an zusätzlich angefertigten Zubereitungen erfolgen.

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