Herstellung parenteraler Lösungen, insbesondere mit toxischem Potenzial


Gemeinsames Positionspapier der ABDA, der ADKA und des VFA vom 30. August 2005

Die qualitätsgesicherte Herstellung patientenindividueller Zubereitungen ist ebenso wie die Entwicklung und Herstellung innovativer und sicherer Fertigarzneimittel für die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung von herausragender Bedeutung. So wie der pharmazeutische Unternehmer das Fertigarzneimittel stellt auch der Apotheker patientenindividuelle Zubereitungen nach den international anerkannten Standards der Good-Manufacturing-Practice her. Deren weitere Optimierung ist ein kontinuierlicher Prozess und mit Blick auf die Patientensicherheit ein selbstverständliches Anliegen der Apotheker und Arzneimittelhersteller. Insbesondere die Herstellung parenteraler Lösungen mit toxischem oder immunsupprimierendem Potenzial muss unter Beachtung höchster Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfolgen. Dies betrifft Zubereitungen von Zytostatika mit CMR-Wirkung (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) und monoklonalen Antikörpern, deren Bedeutung in den letzten Jahren im Rahmen der Behandlung von Tumorerkrankungen deutlich zugenommen hat, in gleichem Maße. In spezialisierten Apotheken werden bereits seit Jahren alle im Rahmen der Tumortherapie eingesetzten Arzneimittel, das heißt auch Supportiv-Arzneimittel, wie zum Beispiel Antiemetika, unter den Bedingungen der aseptischen Herstellung und unter Beachtung des Personen- und Produktschutzes applikationsfertig zubereitet. Diese Verfahrensweise deckt sich mit den internationalen Empfehlungen zur Betreuung onkologischer Patienten durch die Apotheke. Die qualitätsgesicherte Zubereitung hat nachweislich Medikationsfehler reduziert und die Patienten- und Anwendersicherheit erhöht. Im Interesse der Gesundheit der Patienten muss der heutige hohe Qualitätsstandard bei der Herstellung parenteraler Lösungen erhalten und kontinuierlich verbessert werden. Dies kann am besten die spezialisierte Apotheke leisten. Daher muss Versuchen, die Zubereitung aus Kostengründen von der Apotheke etwa in Arztpraxen zu verlegen, eine klare Absage erteilt werden. Denn anders als in der Apotheke fehlen dort sowohl die räumlichen als auch die fachlichen und personellen Voraussetzungen. Die unsachgemäße Zubereitung parenteraler Lösungen gefährdet jedoch nicht nur die Qualität der Arzneimitteltherapie, sondern bedroht letztlich die Gesundheit der Patienten. Trotz des Kostendrucks im Gesundheitswesen darf zur Einsparung weniger Euro der heutige Qualitätsstandard nicht auf das Niveau der 60er Jahre heruntergeschraubt werden.

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