Der Arztbrief


Eine Analyse zur Entlassungsmedikation

Maria Bergner, Ina-Maria Klut und Holger Knoth, Dresden

Der Arztbrief ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Klinikarzt und niedergelassenem Arzt. Er soll dazu beitragen, die weitere medizinische Betreuung nach der Klinikentlassung nahtlos zu sichern. Ist eine weiterführende medikamentöse Therapie erforderlich, haben die Kliniken die Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs für die empfohlene Entlassungsmedikation zu beachten. In einer Analyse von Arztbriefen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus (UKD) wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang die Vorgaben des Gesetzgebers bei der Dokumentation der Entlassungsmedikation Beachtung finden. Ausgehend von diesen Ergebnissen wird eine Empfehlung zur Erstellung des Medikationsteils im Arztbrief gegeben.
Schlüsselwörter: Arztbrief, Entlassungsmedikation, Fünftes Sozialgesetzbuch §115c
Krankenhauspharmazie 2007;28:117–21.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der KPH zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber KPH-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren