Nicht gekennzeichneter Praxisbedarf führt zu Kindernotfall


Arbeitsgemeinschaft Medikationsfehler der ADKA e.V.

Ein Kind trinkt während des Arztbesuchs seiner Mutter eine Flasche mit Kaliumpermanganatlösung – da der Arzt wegen fehlender Kennzeichnung keine akute Gefahr sieht, muss das Kind notfallmäßig nachts behandelt werden.

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