Ihr Michael Lueb
Wenn Sie diese Ausgabe der Krankenhauspharmazie in der Hand halten, ist wieder einmal ein neues Gesundheitsreformgesetz wenige Wochen zuvor in Kraft getreten. Das GKV-WSG (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) beinhaltet weit reichende Folgen für die Krankenhäuser. Davon betroffen ist auch die Arzneimittelversorgung bei der Entlassung der Patienten. Unter der Voraussetzung, dass häusliche Krankenpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verordnet wird, können Krankenhäuser Arzneimittel für längstens 3 Tage abgeben. Hierbei ist der durch das AVWG (Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz) im Mai vergangenen Jahres erweiterte § 115c SGB V zu berücksichtigen. Demzufolge sollen bei der Abgabe die Arzneimittel Anwendung finden, die in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Bei der Abgabe wird es zur Auseinzelung von Fertigarzneimitteln kommen, was wiederum neue Kennzeichnungsvorschriften nach sich zieht. In unseren Krankenhäusern wird man alsbald erkennen, dass zur Bewältigung dieser Aufgabe die Arzneispezialisten im Krankenhaus von Nöten sind.
Die vollständige Wahrnehmung unserer umfänglichen Leistungen und Angebote zur Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medikamentösen Versorgung der Patienten durch Dritte ist eine wichtige Daueraufgabe für uns. Tue Gutes und rede darüber! Wir sind alle gefordert, unsere Dienstleistungen am individuellen Bedarf unserer Krankenhäuser anzupassen und bedarfsgerecht zu erweitern. Und wir sind uns darüber im Klaren, der Bedarf ist da und wird ständig größer werden. Je näher wir dabei an den Patienten heran rücken, desto größer wird der Wert sein, den wir schöpfen. Dies wurde bereits vielfach im In- und Ausland unter Beweis gestellt. Wenn wir – jeder für sich und in seinem Haus – die erforderlichen Nachweise führen, werden wir unsere Angebote ausweiten können und letztendlich hierzu auch von dritter Seite aufgefordert werden. Als Folge werden wir unsere Stellenpläne aufstocken und nicht mehr das Schlusslicht in der EU sein, was die Anzahl der Krankenhausapotheker bezogen auf 1000 Einwohner betrifft. Hier sind auch unsere Politiker aufgefordert, die erforderliche Strukturqualität zu schaffen. Beispielsweise die Anzahl der erforderlichen Krankenhausapotheker in die Relation zu den zu versorgenden Betten zu stellen, wie dies bereits in anderen EU-Nachbarstaaten praktiziert wird. Eine Politik des freien Spiels der Kräfte ist hier fehl am Platz!
Vielfach sind wir aufgefordert, Beiträge zur Reduzierung der Kosten im Rahmen des so genannten Medizinischen Bedarfs zu erzielen. Diese Beiträge können und wollen wir erbringen, schließlich verbinden wir keine pekuniären Interessen mit dem Umsatz der hierzu zählenden Produkte. Damit dies gelingt, sind die entsprechenden Voraussetzungen erforderlich. Neben dem schon angesprochenen Personalbedarf geht es gegebenenfalls auch um die erforderlichen Zuständigkeiten. Hier bietet die deutsche Krankenhausapothekenlandschaft ein ausgesprochen heterogenes Bild. Letztendlich beinhaltet der Medizinische Bedarf nach der Krankenhausbuchführungsverordnung neben Arzneimitteln noch viele andere medizinische Verbrauchsgüter, die sehr wohl im Sinne der Definition in der Apothekenbetriebsordnung als apothekenübliche Waren bezeichnet werden können. Der hierbei insgesamt resultierende prozentuale Anteil an den variablen Kosten des Krankenhauses, verbunden mit der erforderlichen Prozesskenntnis zur Anwendung dieser Produkte, eröffnet umfängliche Möglichkeiten zur Budgetberatung und
-steuerung.
Aus den sich in immer kürzeren Intervallen verändernden Rahmenbedingungen unserer Arbeit resultiert ein steigender Informations- und Fortbildungsbedarf. Deshalb gilt es die Anzahl der Fortbildungsangebote in Form von Veranstaltungen, alten und neuen Medien zu fördern, was bereits auch schon von verschiedenen Seiten aus geschieht. Unser Verband darf stolz sein auf eine stetig wachsende Anzahl von Mitgliedern, die über ein Fortbildungszertifikat verfügt. Besonders hervorzuheben sind dabei noch einmal diejenigen, denen bereits zum wiederholten Male ein Zertifikat überreicht werden konnte. Lassen Sie uns weiterhin freiwillig Zeugnis von unserer Fortbildungsbereitschaft ablegen. Gleichzeitig sind alle, die noch kein Zertifikat erworben haben, aufgefordert diesem Umstand Abhilfe zu leisten. Oftmals bedarf es nur der Zusammenstellung und Einreichung der benötigten Nachweise. Denn früher oder später werden wir zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet sein, wie dies bereits bei unseren ärztlichen Kollegen im Krankenhaus geschehen ist. Gleichzeitig sind wir gut beraten, wenn wir dabei unsere nicht approbierten Mitstreiter mit ins Boot holen und für deren Fortbildung ebenfalls mit Sorge tragen, denn eines ist klar, klinische Pharmazie wird nicht allein von Krankenhausapothekern gemacht, sondern ist die Leistung eines Teams mit Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, die in einer Krankenhausapotheke tätig sind.
Unsere Zukunft liegt in uns selbst, packen wir es an!
Michael Lueb, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V., Evangelisches Krankenhaus Bielefeld, Apotheke im Johannesstift, Schildescher Str. 99, 33611 Bielefeld, E-Mail: praesident@adka.de
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