Bericht aus der Bundeshauptstadt – ADKA-Bundesvorstandssitzung


Berlin, 23. bis 24. Oktober 2008

Prof. Dr. Egid Strehl, Freiburg

Die Herbstsitzung des ADKA-Bundesvorstands fand in der Geschäftsstelle der ADKA e.V. in Berlin statt. Der Unterzeichner war als Bericht erstattender Gast eingeladen, um allen ADKA-Mitgliedern wenigstens einen kursorischen Einblick in die Arbeit ihres Bundesvorstands zu ermöglichen.

Die Tagesordnung sah insgesamt 28 TOPs vor.

Nach den Berichten des Präsidenten, Holger Hennig, Stuttgart, der Vizepräsidenten, Sabine Steinbach, Trier, und Michael Lueb, Bielefeld, sowie des Geschäftsführers, Klaus Tönne, Berlin, waren etwa 15 umfangreichere Themen zu diskutieren und darüber zu beschließen.

Mit Genugtuung wurde vom Vorstand die Information von Frau Nicole de Dycker, Bergisch Gladbach, aufgenommen, dass es seit Jahresbeginn zu 107 Eintritten junger Kolleginnen und Kollegen in die ADKA gekommen war. Aus dem Präsidium wurde außerdem berichtet, dass inzwischen eine Kontaktaufnahme mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte (VLK) stattgefunden hat. Ein Gespräch mit deren Präsidenten, in dem es vornehmlich um die Unterstützung der Krankenhausärzte durch Klinikapotheker geht, wurde auf Ende Oktober 2008 in Rotenburg (Wümme) terminiert. Von Vizepräsident Lueb kam die Information, dass eine Promotion zum Thema Pharmakovigilanz, die in seiner Apotheke durchgeführt wird, inzwischen bei der Charité beantragt wurde. Der Geschäftsführer gab bekannt, dass inzwischen die 4. Staffel des Programms Young-Potential (YP) und High-Potential (HP) erfolgreich abgeschlossen wurde, so dass die Initiierung der nächsten Staffel für den Sommer 2009 angedacht werden kann. Der Geschäftsführer berichtete zudem, dass die ADKA vor einem halben Jahr der Deutschen Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V. beitrat. Die DGKM wird eine spezielle Leitlinie zur Katastrophenpharmazie in ausführlicher Form publizieren. Die designierte Präsidentin, Frau Steinbach, der Präsident Herr Hennig selbst sowie der Geschäftsführer Herr Tönne nahmen auch an einem Gespräch mit der ABDA teil, in dem ihnen zugesagt wurde, die RiLiBAK (Richtlinien der Bundesapothekerkammer) zur Arzneimittelversorgung im Krankenhaus wieder in den ABDA-Gremien zu behandeln. Diese Richtlinie soll die Qualitätskriterien für die klinische Arzneimittelversorgung festlegen. Auf dem Deutschen Apothekertag in München im September 2008 wurde bekannt, dass das Projekt P-STAT (Initiative der ABDA, Pharmaziestudenten im Rahmen ihres Praktikums Einblicke in die stationäre Arzneimitteltherapie zu gewähren) in eine dritte Serie gehen wird. Seitens eines Landesvorsitzenden wurde hierzu angemerkt, dass es künftig Probleme geben könne, genügend Pharmaziepraktikanten für die Krankenhausapotheke zu finden (so bereits der Fall in seinem Bundesland), da öffentliche Apotheken Praktikanten tunlichst nur für ein ganzes Jahr anstellen möchten.

Ferner gab es ein Treffen mit dem Pressesprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Berlin, in dem die ADKA-Spitze ihre Verwunderung darüber ausdrückte, dass es einerseits aus ordnungspolitischen Gründen kein Geld gäbe für das Projekt „1 Apotheker pro 100 Krankenhausbetten“, in jüngster Zeit jedoch weitere 20000 Pflegestellen in deutschen Kliniken finanziert werden könnten. Das Unverständnis hierüber solle der Ministerin auch schriftlich dargelegt werden. Da in der Deutschen Krankenhausgesellschaft einige herausgehobene Positionen inzwischen neu besetzt wurden, ist ein neuerliches Gespräch des ADKA-Präsidiums mit dieser wichtigen Institution für Anfang Dezember 2008 geplant.

Frau de Dycker gab eine Rückmeldung zum finanziellen Ergebnis des ADKA-Kongresses 2008 in Lübeck und berichtete über die Entwicklungsstände der Jahrestagung 2009 in Darmstadt sowie über ihre bereits stattgefundenen Aktivitäten für die Ausrichtung der Jahrestagung 2010 in Freiburg. Auch für das 100-jährige ADKA-Gründungsfest 2011 in Berlin war sie bereits aktiv. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde der Haushaltsplan 2009 diskutiert, der mehr Einnahmen über die angehobenen Jahresbeiträge für die 1460 ordentlichen Mitglieder und 225 außerordentlichen Mitglieder veranschlagt. Der von der Schatzmeisterin detailliert erläuterte Haushaltsplan wurde schließlich per Abstimmung angenommen. Die Schatzmeisterin der ADKA, Pamela Kantelhardt (geb. Reissner), Kassel, stellte außerdem nochmals klar, dass das ADKA-Logo nicht auf Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen erscheinen darf, die nur von einer einzelnen Pharmafirma getragen werden. Ebenso ist es nicht zulässig, eine von einem privaten Veranstalter initiierte Tagung oder dergleichen herauszuheben mit der Formulierung „unter der Schirmherrschaft der ADKA“. Allenfalls kann für solche Veranstaltungen durch Mandatsträger der ADKA eine „freundliche Empfehlung“ seitens der ADKA ausgesprochen werden. Der ADKA-Vorstand bekräftigte außerdem, dass das Logo der ADKA-ZefoBi nur verwendet werden darf, wenn diese Fortbildung zum selben Zeitpunkt bereits akkreditiert ist. An dieser Stelle informierte der unterzeichnende Herausgeber der „Krankenhauspharmazie“ den Vorstand darüber, dass er bei möglicherweise von Pharmafirmen initiierten Publikationen zu neuen Arzneimitteln genau darauf achtet, dass diese mit bereits existierenden Therapeutika für dasselbe Therapieziel oder Wirkstoffen derselben chemischen Klasse sachlich, objektiv, differenziert und – wenn nötig – auch kritisch verglichen werden. Auch die Überschrift sollte bereits diesem Anspruch entsprechen.

In einem nächsten Punkt berichteten Schatzmeisterin und Vizepräsidentin über ihre Initiative, verstärkt ärztliche Tätigkeiten durch pharmazeutische Kompetenz zu unterstützen und zu entlasten. Auf ihren entsprechenden Mail-Aufruf erfolgte ein differenziertes Mitgliederecho, ausgedrückt in etwa 50 Rückmeldungen. Dieses wichtige Anliegen des Berufsverbands soll in einem zur Darmstädter ADKA-Tagung 2009 erscheinenden Themenheft der „Krankenhauspharmazie“ präzisiert und hinsichtlich der praktischen Ausgestaltung näher erläutert werden. Es soll auf den umfangreichen pharmazeutischen Einsatz sowohl bei der Patientenaufnahme, der stationären Behandlung und der Entlassmedikation eingegangen werden als auch neue Wege aufzeigen, wie sich Pharmazeuten bei bislang ärztlichen Tätigkeitsdomänen einbringen können. Dem Präsidium erscheint hierbei unabdingbar, dass in dieses für das Präsidium vorrangige Projekt auch die Ärzteschaft selbst, die Klinikverwaltung und die Pflege einbezogen werden und sich diese Gruppen auch zu ihrer Sicht des Nutzens vermehrter pharmazeutischer Interventionen äußern. Auch Mandatsträger sollen gewonnen werden, für diese wichtige Aktion zu motivieren und zu werben. Alle Kollegen sollen zu Beiträgen für dieses Themenheft aufgerufen werden.

Der AMTS-Aktionsplan wird augenblicklich umgesetzt, im Vordergrund steht die Thematik look-alike/sound-alike. Seitens der ABDA ist Frau Dr. Griese, Berlin, Gesprächspartner. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit ist über Dr. Torsten Hoppe-Tichy, Heidelberg, mit eingebunden. Es gibt jetzt auch eine spezielle AMTS-Datenbank zu pharmazeutischen Interventionen im Krankenhaus; sie ist unter www.adka-dokupik.de zu finden.

Die Ausschüsse des Bundesverbands haben von Seiten des Vorstands jeweils einen Paten, der das Bindeglied des Ausschusses zum Gesamtvorstand – beispielsweise für Zielvereinbarungsgespräche – darstellt. Für folgende Ausschüsse würden neue Paten bestellt: Für „Arzneimittelinformation“ steht künftig Herr Bernard, München, zur Verfügung, für den Ausschuss „Klinische Pharmazie“ Dr. Hug, Freiburg, für „Klinische Studien“ Dr. Knoth, Dresden, für „Verpackung“ Dr. Schmall, Darmstadt, sowie für den Ausschuss „Herstellung und Analytik“ Herr Eggers, Rostock.

Der Verpackungsausschuss, der bereits auf dem Bundeskongress in Lübeck an die Firma Pharma-Hameln einen Preis für ihre vorbildliche Verpackungsgestaltung vergeben hatte, erstellte mittlerweile eine Satzung für die zukünftige Zuerkennung des Verpackungspreises. Diese Satzung wurde nun diskutiert und so auch beschlossen. Die Verleihung des Verpackungspreises, der verbunden ist mit einer speziellen Urkunde und einem Logo, das auf Werbematerialien des Herstellers, nicht aber auf seinen Verpackungen selbst angebracht werden darf, soll zukünftig jeweils bei der Eröffnung der Industrieausstellung vorgenommen werden. Der Vorstand einigte sich auch auf eine Empfehlung an den Verpackungsausschuss, künftig regelmäßig eine Liste der aus Sicht unseres Berufsverbands schlechtesten Verpackungen vorzustellen. Die „silberne Zitrone“ zur Markierung von Negativbeispielen für eine Verpackungsgestaltung soll durch den Preis für innovative Verpackungsdesigns ersetzt werden. Der Präsident selbst berichtete über den Stand der Projektgruppe Benchmarking. Hier wird die Zusammenarbeit mit dem Institut von Prof. Schmidt/Uni Gießen gesucht. Nach zügiger Datenerfassung sieht der Zeitplan vor, erste Ergebnisse auf der Jahrestagung in Darmstadt bereits mündlich zu kommunizieren. Die Durchführung dieses Projekts unter den genannten Rahmenbedingungen wurde einstimmig beschlossen.

Vorsitzender des ADKA-Landesverbands Baden-Württemberg, Dr. Vogel, Ostfildern, berichtete von seiner Teilnahme an der „Global Conference on Hospital Pharmacy“ im Rahmen des FIP Kongresses 2008 in Basel (30. bis 31. August 2008). Er nahm dort teil als Delegierter der ABDA und wurde vom Präsidenten begleitet. Auf diesem Kongress mit 384 Kollegen aus 98 Ländern wurde herausgearbeitet, dass es oberstes Ziel der Krankenhausapotheker sein sollte, den Behandlungserfolg beim Patienten zu optimieren. Hierzu solle es zukünftig eine weltweit akzeptierte Guideline geben. Außerdem wurde eine eigene Weiterbildung zum Krankenhausapotheker (Hospital Pharmacy) gefordert, die bislang beispielsweise sogar in den USA und in England noch nicht existiert.

Weiterhin standen Änderungen der Finanzordnung der ADKA auf dem Plan, die mit Beschluss in Kraft gesetzt wurden. Außerdem wurde als nötig befunden, die Satzung hinsichtlich der Internetpräsentation des Berufsverbands zu ergänzen sowie die Geschäftsordnung dahingehend, dass es einen ADKA-Websitebeauftragten gibt, zwei Europadelegierte und bis zu zwei Beauftragte für Katastrophenpharmazie. Ein ausgiebig diskutierter Tagesordnungspunkt war auch die Qualitätsmanagementsatzung der Landesapothekerkammern zur Arzneimittelversorgung im Krankenhaus. Hier appellierte das Präsidium an die Landesvorsitzenden, zu ihren Vertreterversammlungen Kontakt aufzunehmen, um eine Regelung des Punktes Krankenhausversorgung in den Ländersatzungen voranzutreiben. Die Landesapothekerkammer Westfalen-Lippe hat hier vorbildgebend bereits eine Qualitätsoffensive gestartet, die unter anderem eine Pflichtfortbildung sowie eine Verpflichtung zur Zertifizierung vorsieht. Erklärtes Ziel der ADKA ist hier, die Abbildung der Krankenhausversorgung in sämtlichen Qualitätsmanagementsatzungen von Apothekerkammern zu verankern.

Dr. Steffen Amann, München, berichtete aus der Projektgruppe RiLiBAK–Krankenhausversorgung, die auf der Hamburger Kammer-Satzung basiert. Danach sollen zu bereits bestehenden Komponenten der Richtlinien der Bundesapothekerkammer sukzessive spezifische Leitlinien, zum Beispiel zur Arzneimittelherstellung im Krankenhaus, als weitere Komponenten hinzugefügt werden. Die Gesprächspartner seitens der ABDA (Prof. Schulz, Dr. Eckert-Lill, und Herr Schmidt, alle Berlin) zeigten sich diesen ADKA-Bestrebungen gegenüber aufgeschlossen.

Die bereits seit vielen Jahren unter Dr. Hubert Schneemann, Essen, als Sprecher arbeitende Projektgruppe Tarifrecht hat ihre Arbeit beendet. Ein besonders erwähnenswertes Ergebnis daraus ist unter anderem der Musterdienstvertrag für Apothekenleiter, der von den Mitgliedern über die Geschäftsführung angefordert werden kann. Die Projektgruppe versuchte bei allen ihren Arbeiten auch eine leistungsgerechte Bezahlung des Krankenhausapothekers an vorderer Stelle zu positionieren. Eine Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund konnte jedoch nicht dauerhaft etabliert werden, da dieser augenblicklich zu stark mit spezifischen standeseigenen Problemen beschäftigt ist.

Eingehend wurde die Homepage der ADKA erörtert, die nach übereinstimmender Meinung dringlich einer Aktualisierung bedürfe. Die aktuelle Version würde zu wenig einer optimalen Außenpräsentation der ADKA dienen, sondern sei vielmehr so konzipiert, dass sie nur für die Mitglieder selbst komfortabel zu handhaben erscheine. Deshalb soll die Website laut Geschäftsführer nun durch eine junge Projektgruppe, zu der auch Dr. Sturm, Dachau, wieder gehören solle sowie die Leiterin der ADKA-Serviceabteilung Frau de Dycker, in ihrem Erscheinungsbild völlig neu gestaltet werden. Auch die Struktur der Homepage soll grundlegend überarbeitet werden; die Inhalte müssten dann aber auch kontinuierlich dynamisch den Entwicklungen angepasst werden. Ebenso sollten die Funktionsträger des Bundesverbandes für jeden dort Ratsuchenden leicht auffindbar sein. Schließlich sollte die neue Projektgruppe auch die Arbeitsgruppen dahingehend motivieren, sich zeitgemäß auf der Homepage zu präsentieren. Dem stimmte der Vorstand einstimmig zu und setzte sich zum Ziel, kurzfristig weitere potenzielle Mitglieder für diese Arbeitsgruppe aufzuspüren.

Rechtzeitig vor der 100-Jahr-Feier des Bundesverbandes entstand eine Promotion (Holger Latsch) am Pharmaziehistorischen Lehrstuhl von Prof. Friedrich in Marburg über die Geschichte der ADKA. Diese Arbeit wurde inzwischen abgeschlossen und 100 zusätzlich gedruckte Exemplare dieser etwa 500-seitigen Dokumentation vom Bundesverband geordert. Da die ADKA an dieser Chronik sehr interessiert ist, sollen auch die Basiskosten des Dissertationsdrucks über die ADKA-Stiftung unterstützt werden. Zusätzlich wurde über eine kürzere Version für spezielle Repräsentationszwecke nachgedacht.

Zu einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete Dr. Amann über die letzte Versammlung der EAHP in Kopenhagen, bei der Mazedonien als 29. Mitglied aufgenommen wurde. Über die Webadresse (www.eahp.eu) finden die Mitglieder umfangreiche Informationen über die Aktivitäten der EAHP sowie auch über deren Förderprogramme. Ebenso ist dort eine europäische Definition und Zielsetzung der Krankenhauspharmazie zu lesen. Die nächste Versammlung wird 2009 in Dubrovnik stattfinden, der nächste Kongress im März desselben Jahres in Barcelona. Der Präsident dankte den beiden Europadelegierten Dr. Amann und Dr. Hoppe-Tichy für ihre engagierte Arbeit in entsprechenden Gremien.

Inzwischen wurde nach den Vorgaben der Leitlinie zur Erstellung von Leitlinien die neue Leitlinie zur „Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke“ fertig gestellt. Es wird angestrebt, sie noch im Jahr 2008 durch den Bundesvorstand in Kraft zu setzen und im Rahmen des 1. Kongresses für patientenorientierte Arzneimittelinformation am 16./17. Januar 2009 in Köln zu präsentieren.

Der Landesverband Saarland beantragte, die Fachinformationen dahingehend zu ergänzen, dass sie künftig Angaben zur Teilbarkeit und Sondengängigkeit fester Oralia enthalten sollen. Entsprechend sollen die pharmazeutischen Unternehmer verpflichtet werden, künftig Aussagen hierüber zu machen. Damit die pharmazeutischen Unternehmer jedoch dahingehend gebunden werden können, wären entsprechende Änderungen im Arzneimittelgesetz erforderlich. Dieses ist möglicherweise nicht einfach zu verwirklichen, weshalb auch Anschreiben des Bundesverbandes an die pharmazeutischen Firmen zielführend sein könnten, in denen daran appelliert wird, diese Informationen zu liefern, bzw. indem das BfArM zu bitten sei, bei zukünftigen Zulassungsanträgen vom Einreicher Angaben zur Teilbarkeit und Sondengängigkeit zu fordern.

Gegen Ende der Vorstandssitzung wurden noch über 3 Anträge auf außerordentliche Mitgliedschaft positiv abgestimmt. Bei einer in Luxemburg arbeitenden Antragstellerin kam satzungsgemäß jedoch nur eine korrespondierende Mitgliedschaft bei der ADKA infrage; korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei, sie besitzen kein Stimmrecht und sind außerdem nicht wählbar.

Regelmäßig beantragen auch Kolleginnen und Kollegen eine außerordentliche Mitgliedschaft, wenn sie ihre Tätigkeit in einer Krankenhausapotheke aufgeben, um in der pharmazeutischen Industrie eine neue Herausforderung zu suchen. Für diesen Antragstellerkreis soll die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden, jedoch bei der nächsten Satzungsüberarbeitung nochmals neu formuliert werden.

Abschließend wurden auch noch Anträge bearbeitet, eine reduzierte Kongressgebühr für solche Kolleginnen und Kollegen einzuführen, die wegen Nichtabkömmlichkeit am Programm des Donnerstag und Freitag von ADKA-Kongressen nicht teilnehmen können, jedoch die Seminare und Workshops des Samstags jeweils inklusive der Mitgliederversammlung besuchen möchten. Hier beauftragte der Bundesvorstand das wissenschaftliche Komitee zur Vorbereitung der Jahreskongresse, eine für eintägige Teilnahmen angemessene Gebühr zu ermitteln und zukünftig solche Tageskarten für die ADKA-Kongresse auch anzubieten.

Der Unterzeichner gewann bei dieser Sitzung erneut den Eindruck, dass die Spitze des Bundesverbands sehr bemüht ist, die Anliegen und Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen, und dass sie sich mit großem Einsatz für die Entwicklung, Präsentation und die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung der Berufsgruppe ADKA engagiert.

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