Apotheker und Arzt im Krankenhaus – eine Partnerschaft für den Patienten


Unter diesem Leitmotiv steht der 34. Wissenschaftliche Kongress des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker – es ist Zustandsbeschreibung und Vision gleichermaßen. Dass es sich um eine Zustandsbeschreibung handelt, wird durch die zahlreichen Vorträge, Workshops oder Poster aus dem Kollegenkreis deutlich, die zu diesem Kongress inhaltlich beitragen. Und diejenigen, die bereits im Januar dieses Jahres Teilnehmer des 1. Kongresses für patientenorientierte Arzneimittelinformation der ADKA in Köln waren, werden auch von dort eine erkleckliche Anzahl vorbildlicher Beispiele dafür erinnern, wie der Apotheker im Krankenhaus den Arzt wirkungsvoll in Bezug auf die optimale Arzneimitteltherapie unterstützen kann.

Unser Kongressthema soll durch die aktive Partnerschaft von Arzt und Apotheker jedoch nicht nur im Krankenhaus mit Leben gefüllt werden. Selbstverständlich ist diese Partnerschaft auch in der öffentlichen Apotheke und der Praxis des niedergelassenen Arztes ein ganz wichtiger Baustein für eine hochwertige Arzneimitteltherapie des Patienten.

Unser Kongressthema ist aber auch als Vision zu verstehen. Wir zeigen die Leistungsfähigkeit deutscher Krankenhausapotheker, um ärztlichen und pharmazeutischen Kollegen darzustellen, mit welchen Projekten und Maßnahmen die Vision unserer Partnerschaft weiter ausgefüllt werden kann. Zukünftig soll die Unterstützung des Arztes durch den Apotheker noch aktiver gelebt werden.

Die beiden Schwerpunktthemen, die bei der Unterstützung des Arztes durch den Apotheker im Vordergrund stehen, sind die Sicherheit der Arzneimitteltherapie auf der einen Seite und die Wertschöpfung aus der Zusammenarbeit auf der anderen Seite. Gerade im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit sind Krankenhausapotheker seit langem aktiv und unterstützen auch die aktuellen politischen Aktivitäten zu diesem Thema wie zum Beispiel den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit. Gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel mit dem Aktionsbündnis für Patientensicherheit, zielen auf eine Verbesserung der Therapiesicherheit. Diese Verbesserung kann nur mit uns gemeinsam den bestmöglichen Erfolg haben. Der Apotheker ist unverzichtbarer Fachmann, wenn es um die Wahrnehmung, Bewertung und Minimierung von Fehlern im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie geht.

Dies hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem wegweisenden Urteil vom 11. September 2008 zur Krankenhausversorgung festgestellt. Dort wird das in Deutschland geltende indirekte Regionalprinzip in der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern als sinnvoll bewertet, um eine hochwertige Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherzustellen. Es sei notwendig, aber nicht über das Maß des Notwendigen hinausgehend. Deshalb ist die durch dieses Prinzip gegebene Wettbewerbsbeschränkung wegen der höheren Wertigkeit dieser Sicherheit statthaft – ein Urteil, das wir ausgesprochen begrüßen, zeigt es doch die Wertschätzung von Sicherheit in der Arzneimitteltherapie. Unsere Hoffnung und unser Bemühen gilt auch dem – zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Editorials noch nicht abgeschlossenen – Verfahren zum Fremdbesitzverbot, bei dem der Generalanwalt des EuGH ein ähnlich intendiertes Schlussplädoyer abgegeben hat. Das Urteil wird voraussichtlich am 19. Mai 2009 gesprochen.

Die Wertschöpfung aus der Partnerschaft von Apotheker und Arzt im Krankenhaus ökonomisch zu bewerten, ist hingegen ausgesprochen schwierig. Qualitative Aspekte wie Lebensqualität sowie vermiedene Zusatzkosten durch zum Beispiel nicht unnötig verlängerte Krankenhausaufenthalte oder durch sinkende Komplikationsraten müssen berücksichtigt werden. Diese lassen sich jedoch nur sehr schwer valide darstellen. Aber jede Tätigkeit, die durchgeführt werden muss, benötigt Ressourcen – ein höheres Sicherheitsniveau gibt es nicht umsonst! Die Ressource Krankenhausapotheker ist in Deutschland derzeit eine Engpassressource. Nach einer, inzwischen oft zitierten, Erhebung des europäischen Verbands der Krankenhausapotheker liegt Deutschland mit 0,3 Apothekern pro 100 Betten auf dem 22. und letzten Platz dieser Studie, während im europäischen Durchschnitt 0,93 Apotheker pro 100 Betten in Krankenhäusern beschäftigt sind. Dort findet die Forderung der ADKA, Deutschland benötige einen Apotheker pro 100 Krankenhausbetten, eine ihrer wesentlichen Grundlagen.

Der aktuellen Novelle des Arzneimittelgesetzes stehen wir eher kritisch gegenüber. Es ist absehbar, dass die qualitätsgesicherte, unverzügliche und ortsnahe Versorgung der ambulanten, onkologischen Patienten wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sein wird und somit ein ganzer Zweig der optimierten Patientenversorgung gefährdet werden wird. Die Frage nach der Kooperation von Apotheker und Arzt wird sich hier ebenfalls stellen. Die Ungleichbehandlung in diesem Bereich wird uns noch länger beschäftigen. Warum folgen der politisch gewollten Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung nicht die Leistungen der Krankenhausapotheke?

Auch der diesjährige Kongress unseres Verbands wird wieder darauf hinweisen, dass es unabdingbar ist, den Krankenhausapotheker aktiv in die ambulante wie auch die stationäre Versorgung des Patienten einzubinden. Dazu sind neben den politischen Entscheidungsträgern, für die Gestaltung der Rahmenbedingungen, auch die Entscheidungsträger in den Krankenhäusern gefordert, die den Nutzen des Krankenhausapothekers stärker als bislang erkennen und einfordern müssen. Und letztlich sind auch wir Krankenhausapotheker selbst gefordert, wir müssen die Unterstützung des Arztes auf breiter Front leisten und unseren Nutzen darstellen.

Wir freuen uns auf eine große Beteiligung in Darmstadt, sowohl aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen wie auch aus dem Kreis unserer Partner aus Klinik, Politik und Industrie. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass die wahrgenommene Qualität unserer Leistungen über die Zukunft unseres Berufsstandes entscheidet.

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