Auftragen der Pharmazentralnummer (PZN) auf Zytostatikazubereitungen


Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.

Prof. Dr. Irene Krämer, Dr. Tilman Schöning und Präsidentin ADKA e. V. Sprecher AG Onkologie ADKA e. V.

Mit Bezug zum Artikel: „Onkologen fordern mehr Sicherheit bei Zytostatika – Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Herstellung/Fachgesellschaft DGHO möchte Dokumentation verbessern“

vom 22. April 2010 in der Ärzte Zeitung

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Rückverfolgung der in deutschen Krankenhausapotheken verwendeten Fertigarzneimittel zur Zubereitung applikationsfertiger Zytostatika-Zubereitungen jederzeit möglich ist. Verwendete Fertigarzneimittel, deren Chargenbezeichnung und Mengen werden nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Forderungen der ADKA-Leitlinie zur Zytostatikaherstellung lückenlos dokumentiert und archiviert. Die Dokumentation kann im Bedarfsfall jederzeit über die verwendete Herstellungsnummer der Zubereitung zugeordnet werden.

Krankenhausapotheken dokumentieren zudem gemäß dem Risikoerfassungssystem des Arzneimittelgesetzes und sind nach § 21 ApBetrO zur Meldung von Arzneimittelrisiken gesetzlich verpflichtet. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker sieht daher für den geforderten zusätzlichen Dokumentationsaufwand mittels selbst generierter Aufkleber für die Patientenakte keinen zusätzlichen Nutzen hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit.

Ebenso wenig wie die Qualität in das Produkt „hineingeprüft“ werden kann, kann die Qualität durch eine zusätzliche Dokumentation erzeugt werden. Die Krankenhausapotheken beziehen Zytostatika-Fertigarzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, direkt bei den deutschen Niederlassungen der Hersteller. Das garantiert, dass nur Originalpräparate zum Einsatz kommen. Aus Sicherheitsgründen werden die Arzneimittel generell nicht bei Groß- oder Zwischenhändlern, im Ausland oder über das Internet bestellt. So können hierüber keine gefälschten Arzneimittel mit geringerem oder gar fehlendem Wirkstoffgehalt in unseren Behandlungsablauf kommen, auch wenn das im Einzelnen für unser Krankenhaus höhere Kosten bedeutet.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenhausapothekern in deutschen Krankenhäusern auf dem Gebiet der onkologischen Arzneimitteltherapie ist der beste Garant für die hochqualitative Versorgung der onkologischen Patienten. Die gemeinsamen Qualitätssicherungsmaßnahmen für die onkologischen Therapien sollten weiter intensiviert werden. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von umfassenden Therapieplänen, die elektronische Verordnung sowie ein Fehlermanagementsystem zur Gewährleistung einer optimalen Therapiesicherheit.

Berlin, den 4. Mai 2010

Prof. Dr. Irene Krämer, Dr. Tilman Schöning,
Präsidentin ADKA e.V. Sprecher AG Onkologie ADKA e.V.

Krankenhauspharmazie 2010; 31(06)