Herstellung von Heparin-Kochsalzlösung zur Pflege und zum Blocken von Port-Systemen


Welche rechtlichen Aspekte sind in der Krankenhausapotheke zu berücksichtigen?

Brigitte Friese, Betzdorf/Sieg

Port-Systeme werden verwendet, um dauerhaft oder häufig Arzneimittel zu verabreichen, etwa bei der Behandlung maligner Erkrankungen oder zur parenteralen Ernährung. Um Komplikationen beim Patienten zu vermeiden, bedürfen Port-Systeme der Pflege und des Blockens mit einer Heparin-Kochsalzlösung. Port-Hersteller weisen in ihren Gebrauchsinformationen ausdrücklich darauf hin, dass die Systeme zwischen der Applikation verschiedener Arzneimittel, nach jeder Blutaspiration und jeder Arzneimittelgabe mit einer heparinisierten Kochsalzlösung gespült und geblockt werden müssen. Auch wenn ein Port-System längere Zeit nicht benutzt wird, müssen heparinisierte Kochsalzlösungen verwendet werden, um Okklusionen zu verhindern. Der Beitrag schildert die Vorschriften des Gesetzgebers, die beim Herstellen heparinisierter Kochsalzlösungen in der Krankenhausapotheke einzuhalten sind.
Schlüsselwörter: Port-Systeme, Heparin-Kochsalzlösung, Heparin, Medizinprodukt, Herstellung, CE-Kennzeichnung, Sonderanfertigung, Eigenherstellung von Medizinprodukten, Inverkehrbringen von Medizinprodukten, Konformitätsbewertungsverfahren, grundlegende Anforderungen, Parenteralia, MPG, MPV, ApBetrO
Krankenhauspharmazie 2011;32:143–6.

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