Seminar im Rahmen des 37. Wissenschaftlichen Kongresses der ADKA

Ergebnisse aus klinischen Studien – Ansatzpunkte für die Krankenhausapotheke


Dr. LeHang Pelzl, Heidelberg

Für viele pharmazeutische Firmen und Prüfärzte ist es essenziell, dass Krankenhausapotheker an den klinischen Prüfungen der Phasen I bis IV mitwirken. Krankenhausapotheker stellen nicht nur die Prüfpräparate bereit, sie tragen auch entscheidend zur Qualität der Studien bei. Darüber hinaus wird immer häufiger pharmazeutischer Rat in Anspruch genommen, beispielsweise wenn es darum geht, neue Rezepturen zu entwickeln oder Herstellungsprozesse und Qualitätsprüfungen zu optimieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es den Apotheken, an der klinischen Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten mitzuwirken. Laut Arzneimittelgesetz (AMG) könnte ein Apotheker sogar eine „Prüferfunktion“ einnehmen. Das allerdings muss eigens begründet werden. In der Praxis dürfte sich kaum eine akzeptable Begründung finden lassen, so dass es nach wie vor nahezu unmöglich ist, als Krankenhausapotheke eine „Investigator Initiated Trial“ (IIT) zu initiieren.

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