Führt die elektronische Verordnung zu einer höheren Arzneimitteltherapiesicherheit?



Christiane Groth-Tonberge, Georg Häckh, Egid Strehl und Martin Hug, Freiburg

Mit der vorliegenden Untersuchung wurde überprüft, wie sich ein elektronisches Verordnungssystem auf die einzelnen Schritte des Medikationsprozesses auswirkt. Zu diesem Zweck analysierten Mitarbeiter der Apotheke des Universitätsklinikums Freiburg auf einer Station mit papierbasierter Verordnung und auf einer Station mit elektronischer Verordnung ärztliche Verschreibungen von festen oralen Fertigarzneimitteln und die daraus resultierenden Bereitstellungen von Arzneimitteln für den Patienten. Dabei ermittelten sie, wie häufig unvollständige ärztliche Verordnungen vorkamen und wie häufig es bei der Bereitstellung zu Abweichungen von der Verordnung bzw. von Vorgaben des Herstellers kam. Im Einzelnen wurden zwölf Qualitätsmerkmale zur Beurteilung des Medikationsprozesses herangezogen. Auf der Station mit papierbasierter Verordnung wurden insgesamt 1 155 Medikationen überprüft und dabei 647 (56 %) Abweichungen gefunden, auf der Station mit elektronischer Verordnung waren es 1 855 überprüfte Medikationen, bei denen 720 (38 %) Abweichungen festgestellt wurden. Auffälliges Einzelergebnis war eine hohe Abweichungsrate von 43 % bei der Identität des bereitgestellten Fertigarzneimittels nach elektronischer Verordnung, während diese Art der Abweichung auf der anderen Station nur 10,4 % betrug. Die Untersuchung hat somit gezeigt, dass die Einführung einer elektronischen Verordnungssoftware die Risiken für Medikationsfehler bei der ärztlichen Verschreibung zwar senken kann, dass sich dadurch aber nicht zwangsläufig die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, da es an anderen Stellen des Medikationsprozesses zu neuen Risiken kommen kann. Schlüsselwörter: Medikationsfehler, Arzneimitteltherapiesicherheit, elektronisches Verordnungssystem, CPOE

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