Sicherer Arzneimitteleinkauf für das Krankenhaus


Statement des ADKA-Ausschusses Arzneimitteltherapiesicherheit

Pamela Kantelhardt, Mainz, und Dr. Gesine Picksak, Hannover, für den Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.

Beim Einkauf von Arzneimitteln zur Anwendung im Krankenhaus müssen ähnlich aussehende Verpackungen (Look-alike) zur Erhöhung der Patientensicherheit vermieden werden.

Auf Produktebene

  • Bei generischen Produkten mit ähnlichen Wirkstoffnamen sollten unterschiedliche Wirkstoffe eindeutig zu unterscheiden sein, beispielsweise durch: – TALL-man-Lettering (z.B. cefTRIAXon und cefUROXim) – Eindeutige Unterschiede der Sekundär- und Primärverpackungen, Flipp-Off-Kappen usw.
  • Produkte mit farblichen Elementen (Eye-Catcher) zur Unterscheidung verschiedener Stärken und Arzneiformen des gleichen Wirkstoffs sind zu bevorzugen.
  • Produkte mit graphischen Elementen (Eye-Catcher) zur Unterscheidung verschiedener Stärken und Arzneiformen des gleichen Wirkstoffs sind zu bevorzugen.
  • Produkte, die sowohl Namen als auch Zusätze wie Stärke, Konzentrationen, Zusatzbezeichnungen aufgedruckt darstellen, sind zu bevorzugen.
  • Produkte mit Signalfarben für Warnhinweise sind zu bevorzugen (z.B. bei Methotrexat „1-mal wöchentliche Einnahme“); diese müssen auf einer der Hauptseiten der Verpackung abgebildet sein.
  • Produkte mit Abbildungen der Arzneiform auf der Verpackung sollten nur eingekauft werden, wenn die Abbildung exakt der Arzneiform entspricht (s. QRD-Recommendations on pack design and labeling for centrally authorised non-prescription human medicinal products-Draft [10th March 2011]).
  • Produkte mit Piktogrammen (anerkannt und eindeutig!) und/oder Hinweisen zur Handhabung bzw. zum Einsatz sind zu bevorzugen.
  • Produkte, bei denen sowohl die Gesamtmenge an Wirkstoff bezogen auf das Gesamtvolumen wie auch die Konzentration angegeben sind, sind zu bevorzugen.
  • Produkte, bei denen der Wirkstoffname mindestens 80% der Schriftgröße des Handelsnamens entspricht, sind zu bevorzugen.
  • Produkte mit unterschiedlichen Wirkstoffen sollten nicht denselben Dachnamen tragen bzw. nicht nur durch Namenszusätze zu unterscheiden sein (z.B. X-Salbe® und X-Salbe Hydrocort®).
  • Produkte mit eindeutigen und unterscheidbaren Namenszusätzen sollten bevorzugt werden.
  • Bietet ein Hersteller mehrere Normgrößen eines Produkts an, müssen sich diese deutlich voneinander entscheiden (z.B. in der Größe, Layout)

Auf Lieferantenebene

  • Patientensicherheit muss über ökonomischen Vorteilen stehen
  • Unterscheidbare Produkte sollten bevorzugt werden gegenüber Produkten von einer Firma mit schlecht zu unterscheidendem Corporate-Design.
  • Produkte sollten nicht aufgrund von geringfügigen Preisunterschieden (routinemäßig) umgestellt werden.
  • Produkte sollten nicht zu häufig umgestellt werden.
  • Die Lieferfähigkeit (Liefergarantie) und Preise sind gegebenenfalls vertraglich zu fixieren.
  • Patientensicherheit muss über Corporate-Identity stehen.
  • Vor der Umstellung von Produkten sollte die Meinung der zukünftigen Anwender eingeholt werden (Muster/zukünftige Anwender mit Rückmeldung).
  • Eine Risikobeurteilung sollte für ein neues Produkt hinsichtlich potenzieller Look-alikes durchgeführt werden.
  • Die Lieferantenbewertung ist zu berücksichtigen.

Berlin, im November 2013

Anhang 1)

Checkliste zum sicheren Arzneimitteleinkauf/Look-alike (siehe folgende Seite)

Für den Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.:

Pamela Kantelhardt, Universitätsmedizin Mainz, Neurochirurgie, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz, E-Mail: amts@adka.de

Dr. Gesine Picksak, Zentralapotheke der Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover, E-Mail: Picksak.Gesine@MH-Hannover.de

Krankenhauspharmazie 2014; 35(01)