Medikationsfehler

Pharmazeutische Arzneimittelanamnese verhindert Fehlverordnung


Ausschuss für Arzneimitteltherapiesicherheit

Eine Patientin macht bei der Arzneimittelanamnese unplausible Angaben zur Dosierung ihrer Schmerzmedikation mit „Morphin“. Mithilfe dezidierter Nachfragen kann verhindert werden, dass der Patientin für den stationären Aufenthalt ein ungeeignetes Opioid verordnet wird.

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