„Patientensicherheit muss gelebt und wissenschaftlich untermauert werden“


Cornelia Vetter-Kerkhoff und Steffen Amann

… geradezu unisono wurde dies von verschiedensten Akteuren des deutschen Gesundheitswesens im vergangenen Jahr gefordert. Das Deutsche Ärzteblatt und die Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen haben diesem Thema spezielle Ausgaben gewidmet und der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Gründung einer Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beschlossen. Mit der neuen DIN EN ISO 15224 Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen sind Begriffe wie „evidenzbasierte, wissensbasierte Versorgung“ und „Patientensicherheit“ als normative Qualitätsindikatoren verankert.

Das muss uns Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker auf den Plan rufen und die flankierenden Themen sind uns allen geläufig:

Die Arzneimitteltherapie in deutschen Kliniken muss elektronisch dokumentiert, durch die Krankenhausapotheke validiert und durch CPOE-Systeme verfügbare Evidenz zur Lösung arzneimittelbezogener Probleme patientenzentriert eingesetzt werden.

Krankenhausapotheker müssen strukturiert in Kliniken auf Station sein, um die sichere und bestimmungsgemäße Arzneimittelanwendung zu unterstützen. Schon heute ist die sichere Arzneimittelversorgung der Patienten bei Lieferengpässen für viele Ärzte und Pflegekräfte nicht mehr wegzudenken. Mit dem Krankenhausapotheker im therapeutischen Team mit Pflege und Ärzten wird unsere Arzneimittelkompetenz tagtäglich interdisziplinär verknüpft, ganz im Sinne der gelebten Patientensicherheit durch Arzneimittelinformation!

Die vom Aktionsbündnis Patientensicherheit geforderte Verwissenschaftlichung der Forschung zur Patientensicherheit wird in wissenschaftlichen Projekten oder Einzelpromotionen in den Krankenhausapotheken ebenso vorangetrieben wie durch die Bündelung der Projekte an Uniklinikapotheken zur Optimierung des Medikationsprozesses im LAUD. Nicht zuletzt das Vorkongress-Seminar „patientenorientierte Forschung“ beim 4. Kongress für Arzneimittelinformation bietet dazu einen Baustein.

Kompakt zusammengefasst und mit den anderen Interessenten im Gesundheitswesen Ärzten, Pflege und Patienten konsentiert finden sich diese Aspekte in den neuen EAHP-Statements. Auch das Zielepapier 2014 der ADKA enthält diese Forderungen zur Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke. Das sollte jeder gelesen und verinnerlicht haben.

Wie werden wir bei den bekanntlich knappen personellen Ressourcen unterstützt, diese Ziele optimal zu verfolgen?

  • Die Leitlinie Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke (KPH Juni 2014) bietet eine hervorragende Arbeitsgrundlage mit konkreter Prozessbeschreibung und Materialsammlung.
  • Die ADKA Arzneimittel-Info-Datenbank (www.adka-aminfo.de) unterstützt und dokumentiert den Prozess, um keine Frage zweimal zu recherchieren.1
  • KAMPI (Krankenhausapotheker sorgen für medizinisch-pharmazeutische Information) recherchiert für alle und gibt Hilfestellung bei konkreten Fragestellungen.
  • Die Sharingebene der ADKA Arzneimittel-Info-Datenbank und die ADKA-Mailingliste unterstützen systematisch den kollegialen Wissensaustausch

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