ADKA-Mitgliederversammlung 2015


Mannheim, 29. Mai 2015

Bericht von Heike Oberpichler-Schwenk, Stuttgart

Das erste Jahr der ADKA-Präsidentschaft von Markus Müller war gekennzeichnet von Gesetzgebungsverfahren, die direkt oder indirekt auch Konsequenzen für die Arbeit von Krankenhausapothekern haben werden, vornehmlich das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz. Das GKV-VSG sieht die Einrichtung eines Innovationsfonds vor, der der ADKA die Chance bieten könnte, ein wissenschaftliches Projekt zum Schnittstellenmanagement durchzuführen. Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung und neue Ziele des Verbands („Agenda 2020“) wurden begonnen und werden weiter geführt. Ein aktueller, zum Thema des wissenschaftlichen Kongresses passender Erfolg war die Etablierung der Bereichsweiterbildung „Infektiologie“ für Apotheker, an deren Vorbereitung mehrere ADKA-Mitglieder maßgeblich mitgearbeitet haben. In der Mitgliederversammlung wurden die Vorsitzenden der 15 ADKA-Ausschüsse gewählt, die nun ihre Ausschüsse konstitutieren werden.

Krankenhauspharmazie 2015;36:373–7.

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