Schnittstellenmanagement

Der Krankenhausapotheker als Brückenbauer


Dr. Jörg Brüggmann, Berlin

Dr. Jörg Brüggmann, Berlin [Foto: privat]

Qualitätseinbußen und Fehler resultieren häufig aus fehleranfälligen Prozessen. Im Gesundheitswesen sind es insbesondere die Schnittstellen, beispielsweise zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die hier ein Risikopotenzial und damit eine wichtige Herausforderung im Klinikalltag darstellen. Ein lückenhafter, zeitlich verzögerter Datenfluss sowie zum Teil ausgeprägte Kommunikationsprobleme zwischen allen Akteuren können erhebliche Therapiefehler zur Folge haben. Viele dieser für die Patienten relevanten Qualitätsmängel wären vermeidbar. Deshalb ist es ein zentrales Ziel nationaler Bemühungen, die Therapiesicherheit an den Sektorengrenzen zu verbessern.

Die Arzneimitteltherapie ist aufgrund ihrer Komplexität und der notwendigen Eindeutigkeit hierbei besonders betroffen. Das Auftreten von Medikationsfehlern ist ohne ein von allen Seiten betriebenes aktives Schnittstellenmanagement fast unausweichlich. Die Patienten und Angehörigen fordern zunehmend eine stärkere Einbindung in die Prozesse und Transparenz der Abläufe. Die klassische Umstellung der Hausmedikation auf die Klinikpräparate muss bei einer immer kürzer werdenden Verweildauer und einer nur bedingt fachübergreifenden ärztlichen Betreuung mit Fingerspitzengefühl und einer intensiveren Einbindungen der Patienten erfolgen. Es gilt, wenn immer möglich, die Patienten mit dem Ziel einer durchgängig guten Compliance aktiv zu beteiligen. Allen Akteuren müssen beim Wechsel der Sektoren die vollständigen und korrekten Informationen zur Medikation vorliegen, die für die weiteren Therapieentscheidungen erforderlich sind.

Der Gesetzgeber hat mit dem eHealth-Gesetz reagiert. Um die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung zu verbessern wurde die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans für alle Patienten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, beschlossen, wobei die konkrete Umsetzung noch 2016 erfolgen soll. Dieser zunächst papiergestützte Plan bietet als institutionalisierte, objektive und verbindliche Grundlage die Chance für die notwendige sektorenübergreifende Kommunikation zwischen Einweiser, Patient und Klinik. Damit kann er ein entscheidendes Werkzeug für die Prozessoptimierung mit direkten Auswirkungen für eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sein. Das Gesetz sieht vor, dass die Daten bis 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar sein sollen. Daneben wird das Versorgungsstärkungsgesetz die Möglichkeit für einen strukturierten Umgang mit der Entlassungsmedikation eröffnen, der ebenfalls zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit beitragen kann.

In den nächsten Monaten wird es für alle Akteure im Gesundheitswesen eine entscheidende Aufgabe sein, die technischen und organisatorischen Hürden für diese potenziell qualitätssteigernden Projekte aus dem Weg zu räumen, damit eine rasche Einführung und Weiterentwicklung stattfinden kann. Wir als Krankenhausapotheker sind gefordert, unsere fachliche Kompetenz und unsere Funktion als Brückenbauer in diese Prozesse aktiv einzubringen und speziell die Chancen bei der Bearbeitung des Medikationsplans zu nutzen.

Der 41. wissenschaftliche Kongress des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker in Aachen mit dem Thema „Schnittstellenmanagement in der Arzneimitteltherapie“ soll die Chancen dieser Entwicklungen und die Rolle des Krankenhausapothekers aufzeigen und diskutieren.

Exemplarisch sollen hier die Themen der Plenarvorträge genannt werden:

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