Ein pharmazeutischer Konsiliardienst an einem Klinikum mit Schwerpunktversorgung


Eine Nutzenbewertung aus Sicht der Ärzte

Constanze Zweynert, Dresden/Leipzig, Sindy Barke-Burjanko, Freiberg, Thilo Bertsche, Leipzig

Mit Einführung einer pharmazeutischen Konsiliartätigkeit an einem Klinikum mit Schwerpunktversorgung wurden über fünf Monate alle Konsilaufträge ausgewertet. Insgesamt wurden 89 Konsilaufträge erfasst. Dazu zählten 24 umfassende Medikationschecks (27,0%), 18 Prüfungen zur Arzneimittelinteraktion (20,2%) und 12 Plausibilitätsprüfungen (13,5%) sowie andere Anfragen, beispielsweise zur Dosierung bzw. zur Dosisanpassung, Applikation von Arzneimitteln, der Anamnesemedikation und der Literaturrecherche zu arzneimittelbezogenen Themen (39,3%). Vor Einführung des Konsiliardienstes wurde eine Status-quo-Erhebung mittels eines standardisierten Fragebogens erstellt, um mögliche Schwerpunkte und die gewünschte Häufigkeit an pharmazeutischer Unterstützung zu erfassen. Anschließend wurden die Ärzte zur Übertragbarkeit der pharmazeutischen Empfehlungen in die klinische Praxis befragt. Es gaben 75,0% der befragten Ärzte an, durch die pharmazeutischen Empfehlungen eine Verminderung der Arzneimittelinteraktionen erreicht zu haben. 75,0% befürworteten, künftig ihre Medikationen in Hinblick auf mögliche Interaktionen durch einen Apotheker nochmals prüfen zu lassen. Die befragten Ärzte empfanden die Empfehlungen eines pharmazeutischen Konsiliardienstes für ihre klinische Praxis als nützlich.
Schlüsselwörter: pharmazeutischer Konsiliardienst, pharmazeutische Betreuung, Arzneimitteltherapiesicherheit

Krankenhauspharmazie 2018;39:133–7.

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