Was ist eigentlich aus der niedersächsischen Stationsapotheker-Initiative geworden?


Thomas Vorwerk

Foto: Stefan Gallwitz

Aufgerüttelt durch die Mordserie um den Krankenpfleger Niels H. hatte der Niedersächsische Landtag 2015 einen Sonderausschuss eingesetzt. Dieser sollte einerseits aufklären, warum die Tötungen so spät bemerkt wurden, und andererseits Maßnahmen zur dauerhaften Verhinderung ähnlich gelagerter Taten vorschlagen.

Ausschuss und Landesregierung haben ihre Aufgabe ernst genommen. Hinsichtlich der Arzneimitteltherapiesicherheit hat das zuständige Ministerium Sachverständige und Verbände gehört sowie Krankenhäuser besucht, um sich ein konkretes Bild von der Arzneimitteltherapie und deren Risiken in der Klinik zu machen.

Beim Besuch einer Beamtin des Sozialministeriums im KRH Klinikum Region Hannover konnten wir unser Stationsapothekermodell sowie die erhobenen Kennzahlen vorstellen. Dabei haben wir die Frage gestellt, warum das Land die Mordserie nicht zum Anlass nimmt, sich auch um die Patienten zu kümmern, die tagtäglich unbeabsichtigten Medikationsfehlern ausgesetzt sind. Deren Ausmaß ist beachtlich! Problemlösungen sind zwar bekannt, aber noch viel zu selten umgesetzt.

Durch gute Vernetzung mit dem ADKA-Landesvorstand und der Apothekerkammer Niedersachsen wurde diese Frage dann konzertiert von vielen Seiten an die Politik herangetragen. Mit Erfolg! Die Diskussion um den Nutzen von Stationsapothekern als Teil des geschlossenen Medikationsprozesses war entbrannt und wurde intensiv an verschiedenen Stellen geführt. Der Stationsapotheker hatte es auf die politische Tagesordnung in Niedersachsen geschafft.

Die Folgen sind bekannt: Die Landesregierung hatte vor, die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) aufzunehmen. Dazu kam es durch den unerwarteten Zusammenbruch der rot-grünen Landesregierung im Herbst 2017 nicht mehr. Die Skeptiker atmeten auf. Nach der Neuwahl des Landtags und der Bildung der neuen rot-schwarzen Landesregierung schienen die Stationsapotheker nicht mehr im Fokus zu stehen. Im Koalitionsvertrag werden sie schließlich nicht erwähnt. Doch weit gefehlt! Die niedersächsische „Groko“ hat sich inzwischen darauf verständigt, das Vorhaben mit einigen Änderungen umzusetzen. Bis dahin sind diverse Fragen offen und zu klären.

Was können wir Krankenhausapotheker zum Erfolg der Gesetzesinitiative beitragen? Einiges! Erstens, Bündnispartner suchen und gemeinsame Interessen auch gemeinsam platzieren und vertreten. Die Apothekerkammer Niedersachsen, die Krankenhaus-versorgenden Kollegen und die Ärztekammer gehören ins Boot. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, erfolgreich zu sein. Zweitens, den Skeptikern Brücken bauen helfen, damit sie von einem ablehnenden „Nein“ zu einem konstruktiven „Ja, aber...“ finden. Denn nicht alle Gegenargumente sind unberechtigt. Nur wenn wir sie ernst nehmen und dafür aufrichtig um Lösungen ringen, reduzieren wir den Widerstand und machen aus Gegnern des Gesetzgebungsverfahrens vorsichtige Befürworter.

Als Handwerkszeug brauchen wir gute kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsfertigkeit, umsetzbare Konzepte und sehr dringend auch nationale Kennzahlen zum Nutzen der Stationsapotheker als Argumentationsgrundlage in politischen Diskussionen. Wenn wir diese Punkte konzentriert bearbeiten, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs.

Die Fixierung des Stationsapothekers im NKHG hätte Strahlkraft für das ganze Land. Der Anfang für eine bundesweite Initiative wäre gelegt und unser Ziel eines flächendeckenden Einsatzes von Stationsapothekern in deutschen Krankenhäusern nicht mehr unerreichbar fern. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten – zum Nutzen unserer Patienten!

Mit den besten Grüßen aus Hannover,

Ihr

Thomas Vorwerk

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