Grundpositionen der ADKA e.V. zu aktuellen Fragestellungen der pharmazeutischen Ausbildung (Universitätsstudium und PJ) und der Postgraduierten-Weiterbildung


ADKA-Präsidium, ADKA-Präsidiumsarbeitsgruppe „EDUCATION“, ADKA-Vorstand und Mitgliederversammlung (Kasten) im Mai 2018

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) hat im Präsidium, im Vorstand und in der Mitgliederversammlung 2018 die folgenden Grundpositionen einhellig verabschiedet. Die formulierten Grundpositionen sollen sowohl die zwingend notwendige Diskussion über die Ausrichtung eines zukünftigen Universitätsstudiums der Pharmazie in Deutschland anregen als auch notwendige Impulse zur Weiterentwicklung der Postgraduierten-Weiterbildung für Krankenhauspharmazeuten auf europäischer und nationaler Ebene geben.

Universitätsstudium der Pharmazie und praktischer Ausbildungsabschnitt (Pharmazeut im Praktikum [PhiP])

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. vertritt die Auffassung, dass

  • das Universitätsstudium für alle Pharmaziestudierenden in den Lernzielinhalten einheitlich bleiben muss. Eine Spezialisierung der Studieninhalte bereits im Hauptstudium nach Fachrichtungen, zum Beispiel Krankenhauspharmazie, Industriepharmazie, Offizinpharmazie wird von der ADKA e.V. nicht befürwortet.
  • die Bedeutung des Fachs Klinische Pharmazie für die zukünftige Berufsausübung (Berufsanforderungsprofil/Kompetenzen) in der aktuell geltenden Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) nicht angemessen berücksichtigt ist! So nehmen die Fächer des Stoffgebiets V (Klinische Pharmazie und Pharmakologie und Toxikologie) nur 12,4% der Gesamtausbildungsstunden im Deutschen Universitätsstudium der Pharmazie ein. Die Anteile der Fachinhalte für die fünf Hauptfächer im Pharmaziestudium sollten in einem neu strukturierten Pharmaziestudium mit gleichen curricularen Zeitansätzen vermittelt werden (entsprechend fünfmal 20% der Gesamtlehraufwendungen, paritätische Zeitansätze). Die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie und Toxikologie müssen im Universitätsstudium für Apotheker in der Zukunft verstärkt gelehrt werden!
  • an allen Universitäten (Pharmazeutische Institute, aktuell 22 deutsche Universitätsstandorte) reguläre Lehrstühle für Klinische Pharmazie (W3-Professuren) eingerichtet werden müssen. Für die qualitativ hochwertige Durchführung von Teacher-Practitioner-Lehrveranstaltungen sowie zur Förderung einer institutionalisierten engen interdisziplinären und interprofessionellen Zusammenarbeit mit der Humanmedizin sollen zusätzlich W2-Professuren für Klinische Pharmazie eingerichtet werden. Diese W2-Professuren sollten ortsnah im klinischen Bereich, insbesondere in den Apotheken der Universitätsklinika angesiedelt sein und den Lehrstühlen für Klinische Pharmazie zugeordnet werden.
  • dringende Anpassungen in der Approbationsordnung (AAppO) für Apotheker in Deutschland erfolgen müssen. Um die Anforderungen an ein neugestaltetes und zukunftsorientiertes Universitätsstudium der Pharmazie in Deutschland umsetzen zu können, fordert die ADKA e.V.:
  • Eine Verlängerung des Universitätsstudiums der Pharmazie (auf 10 Semester)
  • Eine gleichmäßig-paritätische Verteilung der curricularen Lehraufwendungen auf die fünf Hauptfächer, das heißt für die fünf Hauptfächer Pharmazeutische/Medizinische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Toxikologie und Klinische Pharmazie entsprechend fünfmal 20% des Gesamtlehrangebots

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. begrüßt zudem ausdrücklich die „Standards der DPhG-Fachgruppe für Klinische Pharmazie zur universitären Ausbildung im Fach Klinische Pharmazie (2015)“ sowie das Statement der Bayerischen Akademie für Klinische Pharmazie (2017), „Bayerische Akademie für Klinische Pharmazie fordert Neugestaltung und Verlängerung des Pharmaziestudiums“ und das „Thesenpapier zur Bewertung und Überarbeitung der Approbationsordnung für Apotheker und Verbesserung des Pharmaziestudiums“ (2017) des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden (BPhD).

Praktische Ausbildung (PJ), Pharmazeuten im Praktikum (PhiP)

Die kompetenzorientierten Anforderungen an die Ausbildung der Studierenden sowie der Pharmazeuten im Praktikum in (Krankenhaus-)Apotheken wurden/werden im Rahmen von Gesprächen zum Kompetenzkatalog KLP-P „Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier 2030“ der BAK, welche sich am Positionspapier 2030 (für die öffentlichen Apotheker!) sowie am Berufsbild Apotheker (für Krankenhausapotheker) orientieren, aktuell weiter innerhalb der Bundesapothekerkammer in Arbeitsgruppengesprächen spezifiziert.

Der ADKA-Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung wird die Grundpositionen der ADKA e.V. in diesen weitergehenden Abstimmungsprozess konstruktiv einbringen. Hervorzuheben und zu betonen sind die Anforderungen an die Ausbildungsabschnitte, die im Rahmen des Fachs Klinische Pharmazie aus Sicht der Krankenhauspharmazie einzufordern sind, insbesondere die Themen patientenorientierte Pharmazie, Bedside-Teaching, Teacher-Practitioner-Praktika, interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit, patienten- und berufsgruppenübergreifende Kommunikation, problemorientiertes Lernen: Fallkonferenzen, Fallvorstellungen, OSCE-Lehr- und Lernmethoden, gemeinsame Lern- und Lehreinheiten für Pharmazie- und Medizinstudierende (Aufzählung nicht abschließend!).

Die ADKA e.V. strebt an, in einer „Punktprävalenzerhebung“ durch den ADKA-Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung zeitnah zu erfassen, wie viele Pharmazeuten im Praktikum aktuell in deutschen Krankenhausvollapotheken ausgebildet werden. Der Ausschuss wird diese Befragung auch mit anderen zur PJ-Ausbildung in Krankenhausapotheken verbundenen Fragestellungen kombinieren, zum Beispiel: Gibt es Krankenhausapotheken-eigene SOPs für die PJ-Ausbildung? Orientiert sich die Ausbildung auch am BAK-Leitfaden für die PJ-Ausbildung, der für die öffentlichen Apotheke vorliegt? Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) möchte die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Krankenhausapotheke kontinuierlich und strukturiert verbessern!

Die Postgraduiertenweiterbildung – welche Weiterbildung braucht die Krankenhauspharmazie der Zukunft?

„Common Training Framework“ (CTF, EAHP-Initiative), Bereichsweiterbildung „Stationsapotheker“

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) vertritt folgende Auffassung:

  • Die (deutsche) Krankenhauspharmazie bedarf einer erweiterten und reformierten Weiterbildung in Klinischer Pharmazie/Krankenhauspharmazie!
  • Langfristig sollen hierzu die Anstrengungen unternommen werden, sich am durch die EAHP (European Association of Hospital Pharmacists) entwickelten Common-Training-Framework-Prozess (CTF) zu beteiligen und diese Initiative wirksam zu unterstützen (vier Jahre Regelweiterbildungszeit, europäisch harmonisierter Kompetenzen-orientierter Rahmenweiterbildungsplan).
  • Da sich die weitere europäische verbindliche Umsetzung des CTF als ein eher langwieriger Prozess darstellt, soll kurzfristig dem dringenden erweiterten Weiterbildungsbedarf entsprochen werden, indem die Implementierung einer Bereichsweiterbildung „Stationsapotheker“ bei der Bundesapothekerkammer (BAK) angeregt wird. Die Bereichsweiterbildung soll aufbauend auf der bereits langjährig etablierten Gebietsweiterbildung „Klinische Pharmazie“ die Qualifikation von Apothekern auf Station weiter befördern. Der ADKA-Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung erhält zusammen mit der ADKA-Projektgruppe „Stationsapotheker“ den Auftrag, den zuständigen Gremien der BAK zuzuarbeiten und ein entsprechendes Weiterbildungscurriculum zu erarbeiten, welches idealerweise die bereits etablierten Zertifikats-Modelle „Zertifikatskurs Klinische Pharmazie“ (Tübingen) und „Medikationsmanager BA Klinische Pharmazie“ sowie „Campus Pharmazie“ berücksichtigt. Es gilt, für das Tätigkeitsfeld „Apotheker auf Station“ notwendige Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weitergehend zu fördern und entsprechend ein qualifiziertes Bereichsweiterbildungsmodul zu entwickeln.
  • Falls der CTF für Europa/Deutschland realisiert wird, sollen die aktuelle Gebiets-Weiterbildung „Klinische Pharmazie“ und die oben genannte Bereichsweiterbildung „Stationsapotheker“ in einer neuen, vierjährigen Weiterbildung nach den CTF-Regularien verschmolzen werden.

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker unterstützt die Vorstandsbeschlüsse vom 15.03.2018 zur politischen Zielsetzung „Closed Loop Medication Management“ als Ausrichtung 2021 sowie zur Änderung der Approbationsordnung und fordert Präsidium und Vorstand sowie alle Mitglieder der ADKA auf, diese Ziele gemeinsam umzusetzen.

Krankenhauspharmazie 2018; 39(06):237-238