Umsetzung der EU-Fälschungssicherheitsrichtlinie


Mathias Schneider, Stuttgart

Die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 bzw. deren Umsetzung in die Praxis stellen die Beteiligten vor viele noch offene Fragen. Das System zur Echtheitsprüfung, das in Deutschland von securpharm e.V. aufgebaut wird, sieht vor, dass Arzneimittel zukünftig ein individuelles Sicherheitsmerkmal tragen und eine Vorrichtung gegen Manipulation besitzen. „Das hat Auswirkungen auf unsere Arbeit als Apotheker“, verdeutlichte Prof. Dr. Martin Hug auf dem ADKA-Kongress. So muss beispielsweise die Packung im Rahmen der Fertigarzneimittelprüfung geöffnet werden. In der Folge wäre sie dann nicht mehr verkehrsfähig.

Krankenhauspharmazie 2018;39:292-3

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