Falldiskussion und Eigenkontrolle zur Qualitätssicherung der klinischen pharmazeutischen Arbeit


Prof. Dr. Frank Dörje, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA), und Dr. Holger Knoth, Leitung ADKA-Projektgruppe „Stationsapotheker“

Der verpflichtende Einsatz von Stationsapothekern wird durch die Niedersächsische Gesetzesinitiative zur Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes regulatorisch eingefordert. Darüber hinaus hat die 91. Gesundheitsministerkonferenz am 21. Juni 2018 in Düsseldorf in ihrem Beschluss „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“ das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, zu prüfen, „ob und wie die ländereigenen Regelungen (zur Förderung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung) durch Regelungen auf Bundesebene unterstützt werden können, insbesondere im Krankenhausbereich beispielsweise durch Regelungen zur Hinzuziehung von Apothekerinnen und Apothekern für das Medikationsmanagement im Rahmen der patientenindividuellen Arzneimitteltherapie auf den Stationen, […]“. Die Zeichen für den vermehrten, regelhaften und kontinuierlichen Einsatz von Apothekern auf Station in deutschen Krankenhäusern stehen günstig!

Wie auch in unserer ADKA-Mitgliederversammlung in Stuttgart diskutiert, gilt es selbstverständlich auch die krankenhauspharmazeutische Basisarbeit, ohne die es auch keine wirksame klinisch-pharmazeutische Stationsarbeit geben kann, weiter zu stärken. Für die Kernprozesse, beispielsweise in der Arzneimittelversorgung, -herstellung und -prüfung gibt es auch dank der gesetzlich geforderten Standards viele Möglichkeiten, das Qualitätsmanagementsystem der Krankenhausapotheke zu gestalten und dementsprechend auszurichten. Neben der gesetzlichen Überwachung durch die pharmazeutischen Aufsichtsbehörden zählt auch die regelmäßige externe Evaluierung, beispielsweise durch die Teilnahme an Rezepturringversuchen, zu einer wirksamen Methode der externen Qualitätssicherung (QS).

Für die klinisch-pharmazeutische Stationsarbeit gab es die Möglichkeit zur externen QS bisher nicht. Die ADKA-Projektgruppe „Stationsapotheker“ hat sich intensiv Gedanken gemacht, wie man die patientenorientierte Falldiskussion mit wirksamer Eigenkontrolle durch Multiple-Choice-(MC-)Fragen zu einem Instrument der externen QS und zugleich integralem Bestandteil der kontinuierlichen klinischen Fortbildung machen kann. Es war auch für die Mitglieder der Projektgruppe sehr spannend, ein solches Instrument zu entwickeln und zu realisieren, wie unterschiedlich man an die Lösung komplexer klinisch-pharmazeutischer Aufgaben herangehen kann. In dieser Ausgabe finden Sie nun das Ergebnis der Projektgruppenarbeit. Der MC-Fragebogen zum vorgelegten klinisch-pharmazeutischen Patientenfall dient der Eigenkontrolle zur Erkennung und Lösung von arzneimittelbezogenen Problemen. Evaluiert werden letztlich ähnlich wie bei der Arbeit in pharmazeutischen Qualitätszirkeln Ihr klinisch-pharmazeutisches Fachwissen und natürlich auch die fallbezogene klinisch-pharmazeutische Problemlösungskompetenz.

Sie können sich vorstellen, dass insbesondere die Mitglieder der Projektgruppe, sicherlich die Kollegen, die Stationsarbeit leisten, aber auch unser ADKA-Vorstand sehr gespannt darauf sind, wie auf der einen Seite eine solche qualitätssichernde Maßnahme angenommen wird, und natürlich auch darauf, wie das Ergebnis ausfallen wird.

Wir hoffen, dass wir mit der Einführung dieser klinischen Falldarstellung mit MC-Eigenkontrolle alle punkten werden!

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!

Ihre

Prof. Dr. Frank Dörje, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA), und Dr. Holger Knoth, Leitung ADKA-Projektgruppe „Stationsapotheker“

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