Der Beitrag des bundeseinheitlichen Medikationsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit


Inga Ulmer, Claudia Mildner, Irene Krämer, Mainz

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die ≥ 3 Arzneimittel (AM) dauerhaft anwenden, gesetzlichen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Neben Machbarkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz des BMP bei Patienten, Apothekern und Ärzten ist der positive Einfluss auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ein weiterer relevanter Aspekt des BMP. In dem Modellprojekt Rheinland-Pfalz wurden 601 teilnehmende Patienten mittels einer elektronischen Version des bundesweiten Medikationsplans (eBMP) interdisziplinär und intersektoral in einem Online-Portal über jeweils sechs Monate betreut. Als sekundärer Endpunkt wurden die erstellten eBMP retrospektiv nach Art und Anzahl AMTS-relevanter Aspekte analysiert wie Risikoarzneimittel nach modifizierter ISMP-Liste, potenziell inadäquate Arzneimittel (PIM) für Patienten ≥ 65 Jahre (Priscus-Liste), Interaktionen und klinisch relevante Medikationsfehler während des Krankenhausaufenthalts. 70 % (423/601) der Patienten wendeten im Studienverlauf Risikoarzneimittel an und für 21 % (77/375) der älteren Patienten waren PIM verordnet. Krankenhausapotheker identifizierten während des Krankenhausaufenthalts bei 21 % (124/601) der Patienten 254 interventionsbedürftige Medikationsfehler. Jede achte vorgesehene Entlassmedikation wies Medikationsfehler auf. Hauptgründe der pharmazeutischen Interventionen waren klinisch relevante Interaktionen (29 %; 73/254), nicht geeigneter Einnahmezeitpunkt (21 %; 53/254) oder ungeeignete Dosierung (16 %; 41/254). Der eBMP kann als valide Datengrundlage für AMTS-Prüfungen herangezogen werden und ermöglicht die Analyse von potenziellen Arzneimittelrisiken nach Art und Häufigkeit. Zur Verbesserung der AMTS ist ein Medikationscheck in Verbindung mit der Erstellung des BMP erforderlich.
Schlüsselwörter: Medikationsplan, Bundeseinheitlicher Medikationsplan, Arzneimitteltherapiesicherheit
Krankenhauspharmazie 2019;40:359–66.

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