Krankenhäuser berichten zukünftig im Qualitätsbericht über AMTS


Kerstin Boldt, Alexander Uhl, Berlin

Alle Krankenhäuser informieren seit 2005 in Qualitätsberichten über ihr Leistungen und die Qualität der Patientenversorgung. Seit dem Berichtsjahr 2018 können auch Informationen über Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gegeben werden. Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen, die Krankenhäuser zur Förderung der AMTS bei Aufnahme, Krankenhausaufenthalt oder Entlassung einsetzen. Der Bericht dient insbesondere zur Information von Patienten und einweisenden Ärzten.
Schlüsselwörter: Gemeinsamer Bundesausschuss, Arzneimitteltherapiesicherheit, Qualitätsbericht, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Medikationsmanagement, Klinische Pharmazie
Krankenhauspharmazie 2019;40:395–400.

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