Die Verantwortung der Überwachungsbehörden – wohin steuern wir?


Steffen Amann, München

Aus der Mitte des letzten Jahrhunderts gibt es in den historischen Dokumenten der Krankenhausapotheke der München Klinik Schwabing Begehungsprotokolle der Überwachungsbehörden im zweijährlichen Rhythmus, aus denen sich eine kontinuierliche Entwicklung nachvollziehen lässt. Es ist nicht bekannt, ob das damals ein harmonisches Miteinander, ein respektvolles Nebeneinander oder ein schwieriges Gegenüber war. Was sich erkennen lässt: Die Entwicklung war nicht dem Zufall überlassen und sie hat stattgefunden, dokumentiert und nachvollziehbar, wie es der PDCA-Zyklus jedes QMS heute selbstverständlich fordert.

Für jede Qualitätsentwicklung ist die entscheidende Frage, wohin gesteuert wird, welche Ziele und Veränderungen langfristig angestrebt werden und welche Rationale dieser Entscheidung zugrunde liegen. Darin besteht die große Verantwortung derer, die das Ziel festlegen. Im Falle der Überwachung von Krankenhausapotheken ist dies im Rahmen der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen die jeweils zuständige Überwachungsbehörde und deren gemeinsame Organisation, die Expertengruppe AATB, in der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Für die letzten Jahrzehnte lässt sich rückblickend ein Schwerpunkt in der aseptischen Arzneimittelherstellung ausmachen. Dies hat zu hohen Investitionen und erkennbaren Veränderungen in den Krankenhausapotheken geführt. Aus der Perspektive der Patienten und Patientinnen, ist vor allem wichtig, was eine zuverlässige, qualitätsgesicherte und ggf. individualisierte Arzneimittelversorgung im Hinblick auf ein optimales Behandlungsergebnis gewährleistet.

Das steht auch am Anfang der Europäischen Statements der Krankenhausapotheker: „The overarching goal of the hospital pharmacy service is to optimise patient outcomes …“. Dazu gehört als integraler Bestandteil der Arzneimittelversorgung aus der Krankenhausapotheke die beste verfügbare und unabhängige Information für ärztliches und pflegerisches Personal, um die sichere Arzneimitteltherapie zu realisieren. Der Ausschuss Arzneimittelinformation der ADKA hat in der Novemberausgabe der Krankenhauspharmazie die Aktualisierung der Leitlinie für Arzneimittelinformation aus der Krankenhausapotheke – Leitlinie zur Qualitätssicherung vorgestellt. Langsam entwickelt sich in diesem Fachgebiet der Krankenhauspharmazie Evidenz, an der Entscheidungen ausgerichtet werden sollten. Wo es erste zu berücksichtigende Evidenzaspekte zu beachten gilt, sind diese in der Leitlinie aufgeführt. Schon das macht es wert, die Leitlinie zu lesen.

So ist es inzwischen evident, dass die personelle Ausstattung die Qualität der Arzneimittelinformation beeinflusst. Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker, die sich in einer eigenen Abteilung um evidenzbasierte und unabhängige Arzneimittelinformation kümmern können, beantworten Fragen aus der Klinik effizienter, schneller und besser. Dies war eines der Ergebnisse aus den vom Ausschuss für Arzneimittelinformation der ADKA durchgeführten Ringversuchen zur Qualitätssicherung der Arzneimittelinformation aus Krankenhausapotheken. Zudem benötigen Beschäftigte mit geringer Erfahrung in der Arzneimittelinformation eine längere Bearbeitungszeit, was nach einer weiteren Studie eher zu schlechteren Ergebnissen führt.

Daraus könnte eine Überwachungsbehörde die Notwendigkeit ableiten, die Ausstattung der Krankenhausapotheken hinsichtlich ausreichender Ressourcen für eine eigenständige Abteilung zur Arzneimittelinformation zu hinterfragen. Arzneimittelinformation ist immerhin eine wesentliche gesetzliche Anforderung an die Krankenhausapotheke, wie in der Leitlinie detailliert ausgeführt ist.

Weitere Entwicklungen in Deutschland könnten den Fokus der Überwachung von Krankenhausapotheken neu ausrichten. Auch wenn (noch) nicht in allen Bundesländern die klinisch-pharmazeutische Betreuung auf den Stationen im Landeskrankenhausgesetz verankert ist, kann die zugrundeliegende Erkenntnis bei der Bewertung personeller Ressourcen berücksichtigt werden. Nicht zuletzt die durch das KHZG getriggerte Einführung des Closed Loop Medication Managements wird den Bedarf an klinischen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten neu definieren.

Freiheit bedeutet Verantwortung. Die Freiheit der Überwachungsbehörden, die Schwerpunkte der Überwachung und damit die Weiterentwicklung der Krankenhausapotheken zu steuern, ist eine erkennbare große Verantwortung.

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