Die ersten Schritte zur ADKA-Organisationsreform


Kim Green

Liebe Kolleg*innen,

im letzten Jahr konnten wir Ihnen von vielen Aktivitäten berichten, die das Handlungsfeld „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) beleuchtet haben. In diversen Gesprächen auf Landes- und Bundesebene haben wir den Beitrag der Krankenhausapotheker*innen zur Verbesserung der AMTS dargestellt und für Möglichkeiten der Refinanzierung klinisch-pharmazeutischer Dienstleistungen geworben. Das Thema haben wir sehr intensiv verfolgt, aber andere Felder nicht aus den Augen verloren. Wenn Sie die Medienauftritte unseres Gesundheitsministers in letzter Zeit wahrgenommen haben, dann wissen Sie, dass er große Reformpläne in der deutschen Krankenhauslandschaft anstrebt. Auch wir als ADKA e. V. sollten und müssen diesen Wandel erkennen und annehmen. Doch wie positionieren wir uns als wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband? Für eine abschließende Antwort auf diese Frage ist es derzeit noch zu früh, aber einen ersten Schritt haben wir in der letzten Mitgliederversammlung im Mai 2022 gemacht: das positive Votum zur Planung einer Organisationsreform.

Ich möchte Ihnen hier einen ersten, kurzen Einblick in die Entwicklungen hierzu seit Mai 2022 geben. Die Modernisierung der Strukturen innerhalb der ADKA hat zwei wichtige Vorteile: Zum einen werden persönliche Haftungsrisiken der Präsidiumsmitglieder reduziert, zum anderen gibt es nach außen eine klarere Trennung zwischen wissenschaftlicher Arbeit und berufspolitischen Interessen. Im Präsidium haben wir den Auftrag angenommen und die Planungen vorangetrieben: Es soll ein Verbund, bestehend aus der ADKA e. V., einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) und einer GmbH (die „Töchter“), entstehen. Die gemeinnützigen beziehungsweise wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vereins werden damit in diese Tochterorganisationen ausgegliedert. Der Verein ist das Herzstück des neuen Verbunds, in dem wir als Mitglieder organisiert bleiben.

Alleiniger Gesellschafter ist die ADKA e. V., oberstes Organ soll eine Gesellschafterversammlung werden und die operativen Geschäfte werden durch einen Geschäftsführer verantwortet, dessen Arbeit durch einen Beirat überwacht wird. Damit die Töchter im Sinne des Vereins agieren und um ein „Bürokratiemonster“ zu vermeiden, sollen die Geschäfte des Vereins und der Gesellschaften in Personalunion geführt werden. Auf Anraten der Rechtsanwaltskanzlei, die uns bei den Planungen unterstützt, wurden die Planungen zur Gründung der gGmbH priorisiert, um eine Vorabprüfung auf Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zu ermöglichen. Unter dem Namen „ADKA Akademie für Krankenhauspharmazie“ soll sich die gGmbH fortan der wissenschaftlichen und fachlichen Weiterentwicklung der Krankenhauspharmazie, Aus- und Weiterbildung sowie der Qualifizierung und Förderung von Fachkräften in der Krankenhauspharmazie widmen.

Den Satzungsentwurf der gGmbH konnten wir bereits durch das Finanzamt München prüfen lassen und die Bestätigung einholen, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt wären. Damit ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Als nächstes werden die Regularien für die GmbH erstellt und abgestimmt. Derzeitiger Planungsstand ist, dass die GmbH unsere ADKA-Datenbanken (z. B. AM-Info oder DokuPIK) verwalten wird, da bei diesen die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit nicht gegeben sind. Die Umsetzung der Organisationsreform soll dann im Rahmen des nächsten wissenschaftlichen Kongresses in Nürnberg durch einen Mitgliederentschluss erfolgen. Dieses Votum hat über viele Jahre hinweg einen bedeutenden Einfluss auf den Verband, umso wichtiger ist, dass jedes stimmberechtigte Mitglied genau informiert ist und alle Fragen im Vorfeld bereits geklärt werden konnten. Daher werden rechtzeitig vor der nächsten Mitgliederversammlung detailliertere Informationen zur Reform zur Verfügung gestellt. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, zögern Sie bitte nicht und stellen uns diese.

Herzliche Grüße, 

Ihr Kim Green, 1. Vizepräsident

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