Sicherheit im Gesundheitswesen

Verbesserter Schutz vor Nadelstichverletzungen


BVMed

Mit der Novelle der Technischen Regel für „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250), die am 1. August 2006 in Kraft getreten ist, werden die Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Nadelstichverletzungen verbindlicher festgeschrieben. Damit könnte die Zahl der Verletzungen mit spitzen oder scharfen Gegenständen im Gesundheitswesen signifikant gesenkt werden.

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