Implementierung eines elektronischen Verordnungssystems (CPOE)


Erfahrungen am Universitätsklinikum Freiburg

Tobias Schäfer, Nina Rothe, Emily Kim und Matthias Wuttke, Freiburg

Elektronische Verordnungssysteme sollen die Häufigkeit von Fehlern im Medikationsprozess und damit das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen reduzieren. Trotz dieser Vorteile haben aktuell weniger als 3% aller deutschen Krankenhäuser ein solches (Teil-)System implementiert. An der Universitätsklinik Freiburg wurde eine vollständige elektronische Kurve mit integrierter Verordnungsüberprüfung eingeführt. Vor der Einführung wurden in 14% der medikamentösen Anordnungen formale Fehler, insbesondere Auslassungen von Häufigkeiten und Dosierungen, festgestellt; nach der Umstellung auf die elektronische Kurve konnten solche Fehler nicht mehr auftreten, allerdings fanden sich in 1,6 % aller Anordnungen medikamentöse Anordnungen in Freitextfeldern. Der Zeitbedarf für Anordnungen war gegenüber der papierbasierten Dokumentation leicht vermindert. Die Benutzerzufriedenheit war im ärztlichen Bereich sehr hoch. Als größter Vorteil gegenüber der Papierkurve wurde die permanente Verfügbarkeit der Informationen gesehen. Aktuell wird das System auf 17 Stationen des Klinikums eingesetzt; bis 2010 soll ein flächendeckender Betrieb sichergestellt werden.
Schlüsselwörter: CPOE, Verordnungsunterstützung, Arzneimittelsicherheit, AMTS, Medikationsfehler
Krankenhauspharmazie 2009;30:569–74.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der KPH zugänglich.

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber KPH-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt:
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem gewählten Passwort anmelden.

Jetzt registrieren