Qualität und Nähe


Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung – Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken

Prof. Dr. Irene Krämer, Mainz

Mit den beiden Schlagworten Qualität und Nähe lässt sich prägnant zusammenfassen, was Vertreter der Bundesapothekerkammer (BAK) und der betroffenen Verbände auf 19 Seiten unter dem Titel „Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken“ als Empfehlungen zur Qualitätssicherung als Gute Praxis der Arzneimittelversorgung definiert haben. Mit dieser Empfehlung hat das oberste Fachgremium der deutschen Apotheker einen Qualitätsstandard verabschiedet, der für Behörden, Krankenhausträger und alle Krankenhausapotheken sowie öffentliche Versorgungsapotheken den Stand von Wissenschaft und Technik für die qualitätsgesicherte und ortsnahe klinisch-pharmazeutische Versorgung von Krankenhauspatienten festschreibt. Die Empfehlungen mit Leitliniencharakter wurden während der letzten eineinhalb Jahre von Bundesapothekerkammer, Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. und Bundesverband der Klinik- und heimversorgenden Apotheker e.V. (BVKA) in intensiver Arbeit gemeinsam erstellt. Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten für ihr Engagement, insbesondere den Vertretern der Krankenhausapotheker Dr. Christina Bendas, Mitglied des BAK-Vorstands, Dr. Elfriede Nusser-Rothermundt, Stuttgart, und Dr. Steffen Amann, München.

Mit der Inkraftsetzung ist aber nur der erste Meilenstein erreicht. Jetzt gilt es, den Standard mit Leben zu füllen, die Messlatte in der Praxis zu testen und die zum Teil auf Expertenmeinung basierenden Empfehlungen mit noch mehr Evidenz zu untermauern. Die Arbeitsgruppe hat, soweit möglich, die Standards evidenzbasiert, also auf Basis publizierter Erkenntnisse, festgesetzt. Der zu erwartende Nutzen für die Patienten im Krankenhaus muss aber weiter in wissenschaftlichen Untersuchungen belegt und die Empfehlungen gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Hierin liegt ein großes Aufgabenfeld vor allem für die Krankenhausapotheken der Universitätskliniken sowie die Institute und Lehrstühle für Klinische Pharmazie. Nur so kann dem rationalen Ansatz noch mehr Evidenz hinzugefügt werden, um das Regelwerk in seiner Verbindlichkeit zu stärken.

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