Antibiotic Stewardship

Wie profitieren geriatrische Patienten?


Prof. Dr. Egid Strehl, Freiburg

Im Jahr 2011 wurde das „Gesetz zu Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz [IfSG]) novelliert. Es schreibt zwingend Hygienevorschriften und erstmals auch die Implementierung von Maßnahmen zum rationalen Einsatz von Antibiotika in Kliniken vor. Dabei ist auch der Antibiotikaverbrauch zu erfassen und zu bewerten, was zu den originären Aufgaben eines Antibiotic Stewardship (ABS) zählt. Die Ende 2013 fertiggestellte S3-Leitlinie „Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus“ (AWMF – Reg. Nr. 092/001 unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie [DGI]) konkretisiert die Vorgaben des IfSG.

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