Lichtschutz für Lösungen zur parenteralen Ernährung bei Säuglingen und Kindern bis zum Alter von zwei Jahren


Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA), der Ernährungskommission (EK) der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), der Ernährungskommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde (ÖGKJ) und der Arbeitsgemeinschaft Chronisches Darmversagen (AGCDV) der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung e. V. (GPGE)

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Ernährungskommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und die Arbeitsgemeinschaft Chronisches Darmversagen der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung empfehlen in Übereinstimmung mit den internationalen Empfehlungen zur pädiatrischen parenteralen Ernährung der Fachgesellschaften ESPGHAN, ESPEN, ESPR und CSPEN [17]:

  • Parenterale Nährlösungen, die Fette und/oder Vitamine enthalten, sind während der Applikation durch geeignete Maßnahmen vor Licht zu schützen.
  • Parenterale Nährlösungen, die keine Fette und/oder Vitamine enthalten (z. B. Lösungen mit Aminosäuren, Glucose, Elektrolyten oder Spurenelementen), bedürfen keines speziellen Lichtschutzes.
  • Bei heimparenteraler Ernährung können im Hinblick auf die kindlichen Bedürfnisse normale Spiralleitungen verwendet werden, solange lichtschützende Spiralleitungen nicht verfügbar sind.

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