Verpflichtende Interaktionstests durch die Apotheke für Patienten mit Paxlovid®: sinnvoll oder überflüssig?


Lena Ludschowait*, Elisabeth Eichiner*, Dorothea Strobach, München

Das Kombinationspräparat Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) ist eine neue Behandlungsoption von COVID-19. Wegen des hohen Wechselwirkungspotenzials vor allem durch Ritonavir mit diversen Cytochrom-P-Isoenzymen und dem Transporter P-Glykoprotein wird Paxlovid® am LMU Klinikum München nur patientenindividuell ausgegeben und standardmäßig ein Interaktionstest durch die Apotheke durchgeführt. Um die Relevanz dieser Maßnahme aufzuzeigen, wurden im Rahmen eines zweiwöchigen Wahlpflichtpraktikums Klinische Pharmazie die Interaktionstests für Paxlovid®-Patienten nach Art und Schwere der gemeldeten Interaktion ausgewertet. Von 243 Interaktionstests wurden bei 216 (89 %) Informationen an den behandelnden Arzt übermittelt. Von insgesamt 2841 geprüften Arzneistoffen waren 138 (5 %) kontraindiziert/nicht empfohlen, 101 (41 %) der Anfragen enthielten mindestens eine Warnmeldung mit dringendem Handlungsbedarf. Ein standardmäßig durch die Apotheke durchgeführter Interaktionstest bei Ansetzen von Paxlovid® ist eine sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Schlüsselwörter: Nirmatrelvir, Ritonavir, Interaktion, Wechselwirkung, Patientensicherheit, Apotheker
Krankenhauspharmazie 2023;44:166–70.

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